Einwohnerantrag zum Erhalt der Nibelungen Wohnungen
- Details
- Veröffentlicht: Freitag, 27. Juli 2007 02:00
- Geschrieben von Administrator
"Die Mediatisierung der Bürger durch die Parteien, die schon in den fünfziger Jahren im Hinblick auf das Verhältnis von Bürger und Staat beschrieben worden ist, zeigte sich in den Gemeinden mehr und mehr. Dieses Defizit führte auch zu der Frage, inwieweit die heutige Parteiendemokratie das angemessene System unserer Zeit sein kann, ob nicht statt dessen mehr unmittelbare Demokratie erforderlich sei." - schrieb Werner Thieme, Vorsitzender der "Niedersächsischen Sachverständigenkommission zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts" in den 1970er Jahren.
1977 wurde aus solchen Überlegungen der "Bürgerantrag" als Instrument direkter Demokratie in die Niedersächsische Gemeindeordnung mit aufgenommen. Bürgern und Bürgerinnen wurde damit die Möglichkeit gegeben, durch Anträge Themen zwingend auf die Tagesordnung des Rates zu bringen, ein Privileg, welches zuvor den Ratsmitgliedern vorbehalten war.
Weiterlesen: Einwohnerantrag zum Erhalt der Nibelungen Wohnungen