Beratungsfehler bei Geldanlagen können teuer werden, Verbraucherzentrale hilft
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- Veröffentlicht: Montag, 28. März 2016 16:58
- Geschrieben von Mona Semmler, VZ Niedersachsen
"Presseinfo"
Braunschweig, 23.03.2016 Fonds und Beteiligungen wurden in der Vergangenheit oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Häufig werden Kunden bei Geldanlagen jedoch falsch beraten. Es gibt zahlreiche dubiose Angebote auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Vielfach droht der Totalverlust des angelegten Geldes, wie etwa im aktuellen Fall des insolventen Brennstoffherstellers „German Pellets“.
Grundsätze der Anlageberatung
In einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1993 hat der BGH festgelegt, dass im Beratungsgespräch zunächst der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlagenziel des Kunden geklärt werden müssen. Im Anschluss ist der Berater verpflichtet über das Produkt richtig, verständlich und vollständig zu beraten. Insbesondere muss er über die wesentlichen Eigenschaften und Risiken aufklären.
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Doch die EU hält weiter an den Abkommen fest. Millionen von Unterschriften im Zuge der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“, Hunderttausende auf der Demo in Berlin letzten Oktober und die Kritik an TTIP und CETA hat längst auch die Wirtschaft erreicht. Gerade hat der deutsche Mittelstand Änderungen beim geplanten TTIP-Freihandelsabkommen gefordert, weil negative Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft erwartet werden.
Entgegen den Hoffnungen der A-39-Lobby geht der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) auch nach Vorlage des Vorentwurfs des Bundesverkehrswegeplans fest davon aus, dass die A 39 nicht finanziert oder gebaut wird. Der LBU unterstützt die Bewertung von Bundesumweltministerin Hendricks dieses von Bundesverkehrsminister Dobrindt veröffentlichten Entwurfs als Ausdruck von „Trickserei“ und „Klüngelwirtschaft“. Der bisher innerhalb der Regierung überhaupt nicht abgestimmte Dobrindt-Entwurf erfülle wesentliche Umwelt-, Verkehrs- und Regionalziele nicht, deshalb müsse alsbald eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung über einen gravierend veränderten Neu-Entwurf erfolgen.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat gestern, 15. März, die Erhöhung der Parkgebühren in Braunschweig beschlossen. Der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) hält eine Anpassung der Gebühren für gerechtfertigt und deren Höhe für verträglich.
Vor 40 Jahren – am 4. März 1976 - wurde die Genehmigung zur Einlagerung von 100.000 AVR-Brennelementen aus dem Forschungszentrum Jülich (FZJ) in Asse II rechtskräftig. Die Gebinde sollten dabei so zusammengesetzt sein, dass sie nach damaliger Rechtslage an der oberen Grenze von mittelaktivem Abfall lagen. Zur Einlagerung in diesem Umfang kam es seinerzeit nur deshalb nicht, weil sich Teile der Bevölkerung unter Führung des stellvertretenden Wolfenbütteler Landrates Reinhold Stoevesandt (FDP) auf politischem und rechtlichen Wege, sowie durch öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Wehr setzten. Hingegen warb der damalige Landrat Helmuth Bosse (SPD) in den SPD-Ortsvereinen für die Einlagerung, die das radioaktive Inventar von Asse II vervielfacht hätte.