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Veröffentlicht: Samstag, 28. Juni 2008 02:00
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Geschrieben von Karl Fr. Eckhardt
Wir führten hier am 21.06.08 ein Gedankenspiel aus: Gemäß § 946 BGB müsse die Quadriga umgehend in das Eigentum der Credit Suisse übergehen, sobald sie auf dem Podest über der Schloss-Fassade befestigt ist, denn, einmal mit dem Baukörper verbunden, würde sie zum Teil desselben und das Eigentum der geschäftstüchtigen Eidgenossen erstreckte sich dann über den ganzen Baukörper auf alle dessen Glieder, auch auf die neu eingegliederten, auch über die Quadriga.
Dagegen wendet "Credit-Suisse-Schloss"-Mieterin Anja Hesse in der Braunschweiger Zeitung vom 28.06.08 nun ein, dass dies nur der Fall sei, wenn nach einer Trennung die Einzelsachen nicht mehr "für sich brauchbar" wären. "Das Schloss, so Hesse, sei aber auch ohne Quadriga ein Schloss."
Das soll hier Anlass sein, das "Schloss", um das es geht, noch einmal zu beschreiben. Es handelt sich um ein großes, zusammenhängendes Bauwerk, das verschiedene Funktionen beherbergt, die innerhalb des Gebäudes räumlich voneinander abgegrenzt sind, so wie etwa in einem Wohnhaus durch innere Wände ein Arbeitszimmer getrennt ist von einem Schlafzimmer oder ein Klo von einer Küche.

In der Braunschweiger Adelsherberge paart sich hinter dem Schaustück einer Schlossfassade im fröhlich-sportlichen Körperkontakt Kommerz und Kultur mit parkenden Autos: durch Wände getrennt, über Türen und Treppen, Aufzüge, Rolltreppen und Rampen miteinander verbunden.
Die "Brauchbarkeit" (Hesse) des Braunschweiger Schlossbaukörpers fächert sich auf in die räumlich voneinander abgesetzten folgenden Funktionen:
- Einzelhandel und Gastronomiebetriebe brauchen den Braunschweiger Schlossbau um ihre Konsum-Produkte zu verkaufen (das Kaufschloss)
- Anfahrende Kunden brauchen den Braunschweiger Schlossbau als Abstellplatz für ihre motorisierten Fahrzeuge (das Parkschloss)
- Bibliotheken, Kulturinstitut und Stadtarchiv brauchen den Bau zum Verteilen und Vermitteln von Informationen und Informationsträgern (das Kulturschloss)
- Davon unterscheidbar wird die rekonstruierte Fassade des Braunschweiger Schlossbaus "gebraucht" zur Vermittlung eines adligen Status getragen von Luxus, imposanter Macht und erhabener Schönheit entwickelt aus dem Gleichmaß idealer Proportionen (das Schauschloss, oder auch Prunk-, Schmuck-, oder Zierschloss).
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