- Details
-
Veröffentlicht: Donnerstag, 04. Oktober 2018 12:20
-
Geschrieben von Redaktion
Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt - 28.9.2018: Bei Tierquälerei versagt
Laut Artikel 20a des Grundgesetzes gehört der Tierschutz zu den Zielen des Staates. Die Realität sieht leider anders aus. (jw)
Demo-Schwein der Albert Schweitzer-Stiftung
Um Tierschutzverstöße in der Landwirtschaft aufzudecken und zu bestrafen, vertraut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf die staatlichen Instanzen. »Selbsternannte[n] Stallpolizisten«, also TierschutzaktivistInnen, die Verstöße filmen und bekannt machen, sagt sie den Kampf an.
Ein Problem dabei ist: Die staatlichen Kontrollinstanzen, also Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften, kommen ihren Aufgaben nur selten nach und wenn, dann mit wenig Erfolg.
Machtlose Veterinärbehörden
Ob sich tierhaltende Betriebe an das Tierschutzrecht halten, sollen AmtsveterinärInnen kontrollieren. Erst kürzlich belegten jedoch aktuelle Zahlen der Bundesregierung, dass sie dies viel zu selten tun.
Gründe hierfür sind nach unserer Erfahrung Personalmangel, wirtschaftliche Interessen oder Abhängigkeiten sowie mangelnder Rückhalt für diejenigen, die ihre Aufgaben ernst nehmen. So berichtete zum Beispiel eine Amtsveterinärin, die Verstöße gemeldet hatte, kürzlich dem TV-Magazin Report Mainz: »Man wird als Störenfried, als Querulant, als Gegner angesehen. […] Mir wurde von der zuständigen Behörde auch nahe gelegt, meine Arbeit nicht ganz so streng durchzuführen, sonst sei auch mein Job als Tierarzt gefährdet. Der Schlachthof ist ein großer Arbeitgeber, ein guter Steuerzahler. Der Tierschutz bleibt auf der Strecke.«
Von den im Jahr 2017 kontrollierten Betrieben waren mehr als 20 % auffällig. Jedoch leiteten die Behörden nur bei rund jedem fünften der beanstandeten Betriebe ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren ein.
Weiterlesen: Albert-Schweitzer-Stiftung: Bei Tierquälerei versagt der Rechtsstaat