Fitnessstudios – Vertragsfallen vermeiden Verbraucherzentrale gibt Tipps
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 09. Januar 2019 14:36
- Geschrieben von Irina Prosenok Beratungsstelle Braunschweig
Fitnessstudios – Vertragsfallen vermeiden Verbraucherzentrale gibt Tipps
* Vor Vertragsschluss den Fitnessvertrag und das Kleingedruckte prüfen
* Vor Ort vereinbarte Verträge können nicht widerrufen werden
* Außerordentliche Kündigungen sind in Ausnahmefällen möglich
Braunschweig, 09.01.2019 - Regelmäßig im Januar boomen wieder die Neuan-meldungen für die Fitnessstudios. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, der Ausstieg dagegen umso schwieriger. Viele Studiobetreiber versuchen, Hobby-Sportler mit langen Mindestlaufzeiten, automatischen Verlängerungen von Laufzeiten oder ungünstigen Kündigungsfristen dauerhaft an sich zu binden.
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