Gut zu wissen – Verbrauchertipp - Widerrufsrecht
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 05. Juli 2017 12:57
- Geschrieben von Irina Prosenok VZ Niedersachsen
"Pressemitteilung"
Widerrufsrecht: Jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden – oder?
Wer kennt es nicht: Im Internet zu schnell geklickt oder im Geschäft etwas gekauft, das bei näherem Betrachten doch nicht gefällt. Kein Problem, denn zum Glück kann jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden… oder etwa nicht? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt Wissenswertes zum Widerrufsrecht.
„Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht“, erklärt Irina Prosenok, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Zunächst einmal muss jeder geschlossene Vertrag eingehalten werden. So besteht in Läden und auf Märkten kein gesetzliches Widerrufsrecht, da die Ware vor Kauf angesehen und geprüft werden kann. „Ein Umtausch, die Erstattung des Kaufpreises oder Ausstellung eines Gutscheins findet hier nur aus Kulanz statt“, so Prosenok. Allerdings verpflichten sich viele Geschäfte vertraglich zu einem weitergehenden Widerrufs- und Rückgaberecht, indem sie etwa einen entsprechenden Hinweis auf den Kassenzettel drucken.
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