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Zum 1. Juli: neues Gesetz zum Unterhaltsvorschuss

"Pressemitteilung"

Unterhaltsvorschuss: Bisher 1.100 Braunschweiger Kinder betroffen

Zum 1. Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr möglich macht. Wenn Mütter oder Väter für ihre Kinder nicht gezahlt haben, ist bisher die Kommune eingesprungen – aber nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und dabei auf 6 Jahre begrenzt. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer fällt jetzt weg. „Wir haben schon lange beim Ministerium auf die Änderung der Gesetzeslage gepocht, endlich wird es umgesetzt.“, berichtet Edda Schliepack, 1. Kreisvorsitzende des SoVD in Braunschweig und Bundesfrauensprecherin des Verbandes.

Die Fakten zum Thema Unterhaltsvorschuss stimmen nachdenklich. Laut einem Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung zahlen die Hälfte aller unterhaltspflichtigen Frauen und Männer gar nicht. Weitere 25% nur teilweise. Alleine die Stadt Braunschweig hat im Jahr 2016 insgesamt 2,34 Millionen Euro an Unterhaltsvorschussleistungen ausgezahlt. Davon konnten aber 612.000 Euro wieder vom unterhaltspflichtigen Elternteil durch Rückgriff eingenommen werden. Zum 01.04.2017 hat die Stadt Unterhaltsvorschuss an 1.104 Kinder ausgezahlt.

Mit mehr als 5.000 Mitgliedern in Braunschweig ist der SoVD-Kreisverband Braunschweig e.V. der große Sozialverband der Stadt. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In dem Beratungszentrum am Bäckerklint 8 steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite und vertritt sie gegenüber Politik, Gesellschaft, Behörden und vor den Sozialgerichten.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum 1. Juli: neues Gesetz zum Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss: Bisher 1.100 Braunschweiger Kinder betroffen

 

Braunschweig. Zum 1. Juli tritt ein neues Gesetz in Kraft, das den Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr möglich macht. Wenn Mütter oder Väter für ihre Kinder nicht gezahlt haben, ist bisher die Kommune eingesprungen – aber nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und dabei auf 6 Jahre begrenzt. Auch die Begrenzung der Bezugsdauer fällt jetzt weg. „Wir haben schon lange beim Ministerium auf die Änderung der Gesetzeslage gepocht, endlich wird es umgesetzt.“, berichtet Edda Schliepack, 1. Kreisvorsitzende des SoVD in Braunschweig und Bundesfrauensprecherin des Verbandes.

Die Fakten zum Thema Unterhaltsvorschuss stimmen nachdenklich. Laut einem Forschungsergebnis der Bertelsmann-Stiftung zahlen die Hälfte aller unterhaltspflichtigen Frauen und Männer gar nicht. Weitere 25% nur teilweise. Alleine die Stadt Braunschweig hat im Jahr 2016 insgesamt 2,34 Millionen Euro an Unterhaltsvorschussleistungen ausgezahlt. Davon konnten aber 612.000 Euro wieder vom unterhaltspflichtigen Elternteil durch Rückgriff eingenommen werden. Zum 01.04.2017 hat die Stadt Unterhaltsvorschuss an 1.104 Kinder ausgezahlt.

Mit mehr als 5.000 Mitgliedern in Braunschweig ist der SoVD-Kreisverband Braunschweig e.V. der große Sozialverband der Stadt. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In dem Beratungszentrum am Bäckerklint 8 steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kompetent zur Seite und vertritt sie gegenüber Politik, Gesellschaft, Behörden und vor den Sozialgerichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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