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Veröffentlicht: Dienstag, 05. Februar 2008 01:00
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Geschrieben von Karl Fr. Eckhardt
Wir erwarten von Ihnen die Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes [der Staatsanwaltschaft über die "Mundstock-Affäre", K.E.] noch vor der offiziellen Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Herrn Glogowski im Februar 2008.
forderte eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann, der kürzlich als Anzeige in der Braunschweiger Zeitung und in der Neuen Braunschweiger Zeitung abgedruckt wurde.
Dass die Rechtslage die Herausgabe des Mundstock-Berichtes der Staatsanwaltschaft nicht zulässt, müsse eigentlich allgemein bekannt sein, unterstrich Hoffmann. Er habe das auch in der letzten Ratssitzung gesagt.
lässt Hoffmann dagegen in einer Presseerklärung vom heutigen Tage verlauten. Diese nach Hoffmann "allgemein bekannte" Rechtslage war dem promovierten Juristen in der BZ vom 6. Mai 2004 offenbar noch unbekannt. Denn dort strebt er, ganz im Einklang (ein Herz und eine Seele) mit einer "Gruppe um den Braunschweiger Peter Rosenbaum" (Artikel v. Ernst Johann Zauner) noch nach den demokratischen Grundwerten von Transparenz und Öffentlichkeit:
Nachdem das [die Tatsache, dass der Verwaltungsausschuss der Einstellung des Strafverfahrens zustimmte, es sich bei dem Bericht der Staatsanwaltschaft daher nicht mehr um ein Dokument aus einem "laufenden Verfahren" handelte, K.E.] alles geklärt sei, plädiert Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann dafür, dass die Unterlagen einschließlich des 172-seitigen Abschlussberichtes der Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden - auch zum Schutz der Betroffenen und um Legendenbildungen vorzubeugen.
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