Anmerkungen zu Roselies (Teil 1)
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 07. Januar 2015 17:56
- Geschrieben von Karl Fr. Eckhardt
Anfang August 2014 jährte sich der Beginn des ersten Weltkrieges zum hundertsten Mal. Noch sichtbaren Spuren und Folgen dieses Krieges gilt daher besondere Aufmerksamkeit.
Auf dem Weg, Frankreich zu erobern, marschierten deutsche Truppen durch Belgien und überquerten am 21. und 22. August 1914 den Sambre-Fluss, ein letztes Naturhindernis vor der Grenze zu Frankreich. Zur Unterstützung der Belgier gegen die deutschen Invasoren waren französische Truppen über die belgische Grenze bis an die Sambre herangerückt. Die dortigen Gefechte werden in Deutschland meist als Schlacht bei Namur zusammengefasst, in Frankreich und Belgien als Schlacht bei Charleroi. Das zwischen Namur und Charleroi an der Sambre liegende Dorf Roselies wurde am 22. August zum Kriegsschauplatz für das Braunschweiger Infanterie-Regiment Nr. 92.
Kriegsdenkmals- und Kriegserinnerungskultur
Der Name "Roselies" lebt in Braunschweig fort. Dies lenkt den Blick auf den belgischen Ort, die Gefechte im Ort und besonders auch auf Grundwerte und Motivationen der Kriegsführung. Denn die mit tradierten Namen verbundenen Leitwerte sollen - das ist Sinn einer solchen Namenstradition - durch die Übernahme aus der Vergangenheit in Gegenwart und Zukunft übertragen werden.

August Boeckh brachte nach den erfolgreichen napoleonischen Befreiungskriegen zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Sinn von Kriegsgedenken und Kriegerdenkmalen im Rahmen einer neuen bürgerlichen Denkmalkultur, die nicht mehr überweltlich-ständisch, sondern "ethisch" wirken sollte: diesseits- und handlungsorientiert, in einer Inschrift am Nationaldenkmal auf dem Berliner Kreuzberg auf die griffige Formel:
... den Gefallenen zum Gedaechtniß den Lebenden zur Anerkennung den künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung



Der aktuelle Fracking-Gesetzentwurf, laut Bundesregierung „die strengste Regelung, die es je für Fracking gab“, erweist sich bei genauerer Betrachtung als Mogelpackung. So soll das Fracking zur Erdgasförderung aus Sandgestein erlaubt bleiben. Und auch das besonders umweltschädliche Schiefergas-Fracking soll zukünftig in Deutschland praktiziert werden, zunächst über Probebohrungen, ab 2018 dann auch kommerziell. Sofern eine Kommission - vorgesehen ist die Besetzung mit Vertretern überwiegend frackingfreundlicher Organisationen - ihre Zustimmung erteilt, soll das Schiefergas-Fracking sogar in Tiefen von weniger als 3000 m zulässig sein. Darüber hinaus soll Fracking bei weiteren Anwendungen generell erlaubt werden, so auch zur Förderung von Schieferölen. Damit könnten auch die entsprechenden Vorkommen bei Schandelah wieder verstärkt in den Fokus der Förderunternehmen rücken.