Weihnachtsgeschenke: Tipps zu Umtausch und Reklamation
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Dezember 2017 10:14
- Geschrieben von Irina Prosenok, Verbraucherzentrale
"Pressemitteilung"
Gut zu wissen – Verbrauchertipp
Das Sweatshirt mit Comicmotiv, das falsche Tablet oder die zu kleine Jacke: Nicht alles, was zu Weihnachten verschenkt wurde, gefällt oder passt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.
Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz so manches Geschenk um. Zu welchen Bedingungen dies erfolgt, entscheidet der Händler. „Er kann beispielsweise statt des Umtauschs auch einen Warengutschein anbieten. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Umtausch oder die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen und diesen sorgfältig aufbewahren“, sagt Irina Prosenok, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ist die Ware nicht in Ordnung, also das Smartphone-Display ist defekt oder der Pulli hat einen Zug-Faden, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. „Er kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher“, stellt die Verbraucherberaterin klar. Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Zwei Jahre lang hat der Käufer die Möglichkeit, bei Neukäufen seine Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht beim Händler geltend zu machen.
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