Weihnachtsgeschenke: Tipps zu Umtausch und Reklamation
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Dezember 2017 10:14
- Geschrieben von Irina Prosenok, Verbraucherzentrale
"Pressemitteilung"
Gut zu wissen – Verbrauchertipp
Das Sweatshirt mit Comicmotiv, das falsche Tablet oder die zu kleine Jacke: Nicht alles, was zu Weihnachten verschenkt wurde, gefällt oder passt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.
Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz so manches Geschenk um. Zu welchen Bedingungen dies erfolgt, entscheidet der Händler. „Er kann beispielsweise statt des Umtauschs auch einen Warengutschein anbieten. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Umtausch oder die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen und diesen sorgfältig aufbewahren“, sagt Irina Prosenok, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ist die Ware nicht in Ordnung, also das Smartphone-Display ist defekt oder der Pulli hat einen Zug-Faden, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. „Er kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher“, stellt die Verbraucherberaterin klar. Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Zwei Jahre lang hat der Käufer die Möglichkeit, bei Neukäufen seine Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht beim Händler geltend zu machen.
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14.12.2017 Der heutige Donnerstag war kein guter Tag für die Firma Matratzen Concord. Nach einigen Güteterminen über offene Zahlungsansprüche des Betriebsratsvorsitzenden, Karsten Knoke, die ergebnislos verliefen und bei denen die Verfahren im neuen Jahr fortgesetzt werden, schlossen sich mehrere Verkündigungstermine an.
Die BIBS-Fraktion fordert Konsequenzen nach dem Zwischenfall mit radioaktivem Jod bei GE Healthcare Buchler. Zur Ratssitzung am 19.12.2017 hat die Fraktion beantragt, dass künftig bei Vorfällen dieser Art die betroffenen Firmen unverzüg-lich Stadtverwaltung und Feuerwehr informieren müssen. Nur so können Anwoh-nerschaft, Schulen und sonstige Einrichtungen am Ort ohne Verzug besser ge-schützt werden.
Trotz aller Dissonanzen besteht nicht nur unter den politischen Parteien sondern auch zwischen diesen und der Bevölkerung insgesamt ein bemerkenswerter Gleichklang. Alle sind sich einig: Es muss sich etwas ändern. Eine neue Erzählung muss her, eine, die den Menschen wieder ein lohnendes Ziel gibt und sie beflügelt. Denn die bisherige Erzählung hat sich erschöpft. Sie vermag nichts und niemanden mehr zu entflammen.

Am Freitag, dem 15. Dezember 2017, fand die 4. Party4u für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Trotz schlechten Wetters nahmen wieder um die 300 Jugendliche das kostenlose Angebot war, das von der AG bs4u.net des Jugendrings Braunschweig in Kooperation mit dem Kinder- und Jungzentrum Mühle organisiert wurde.



