"Wir wollen mehr Demokratie wagen" - auch in Braunschweig
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- Veröffentlicht: Montag, 29. April 2013 13:40
- Geschrieben von Uwe Meier
Es gab mal einen Bundeskanzler, der in seiner ersten Regierungserklärung sagte: "Wir wollen mehr Demokratie wagen". Es war Willy Brandt, und es lohnt sich insbesondere die SPD immer wieder daran zu erinnern.

Die Kläger gegen den Oberbürgermeister und Verwaltungsjuristen Dr. Hoffmann von links: Peter Rosenbaum, Dr. Wolfgang Büchs, Henning Jensen (alle BIBS) und Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann (Piratenpartei). Im Hintergrund Zuhörer.
Die Presseberichterstattung zum Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts über die Pflicht des Oberbürgermeisters die Ratsmitglieder zu informieren und ihnen zu dienen, war vielfältig und hat auch überregional für Aufsehen gesorgt. Durchweg wurde sachlich über das Urteil berichtet (siehe hier auch die Nb „Kontrolle geht vom Volk aus“ und „Gericht hat Rechte sehr weit ausgelegt“), wobei Emotionen durchaus gezeigt wurden.
Aber hat OB Hoffmann tatsächlich eine Schlappe eingesteckt, wie manche Berichte zum Ausdruck brachten? Klingt das nicht reichlich verharmlosend für einen Prozess, bei dem es sich um demokratische Rechte und um kommunale Demokratie handelt. Nicht ohne Grund hat der Verwaltungsgerichtspräsident Herr Büschen das Verfahren an sich gezogen. Ging es hier doch schließlich um demokratische Rechte und Pflichten - und um Machtverhältnisse.
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Foto: Oxfam
Als „weiteren Meilenstein auf dem Weg zum Ende der Agrarfabriken und für eine flächengebundene und artgerechteTierhaltung in mittelständisch-bäuerlichen Strukturen “ bewertet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Einigung im Bundestag zum neuen Bundesbaugesetzbuch. Zu diesem Teilerfolg im Baurecht hätten neben vielen Bürgerinitiativen und Umwelt-, Tierschutz- und Agrar-Verbänden vor allem auch kommunale Spitzenverbände und bauern- und bürgernahe Parlamentarier aller Parteien beigetragen. AbL-Agrarindustrie-Experte Eckehard Niemann rief die Gemeinden auf, ihre neuen Rechte zu nutzen und keine Bebauungspläne mehr für gewerbliche Stallanlagen zu beschließen, die oberhalb der Grenzen von 1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 30.000 Masthühner-, 15.000 Legehennen- , 15.000 Puten- oder 600 Rinderplätze lägen. Dies gelte auch für laufende Antragsverfahren.
Das heutige Gerichtsurteil (
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden: Der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Herr Dr. Hoffmann, wurde am 25. April 2013 dazu verurteilt, die Frage des Ratsherrn Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann zum Wortlaut der Verträge zwischen Stadt und Richard Borek Stiftung zu beantworten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Schäuble tut nicht, was er sagt: Attac, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Transparency Deutschland fordern Ende anonymer Briefkastenfirmen