Brauchen wir mehr Auslandseinsätze?
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 05. Februar 2014 20:17
- Geschrieben von Elke Almut Dieter
Die Bundeswehr zwischen Grundgesetz, NATO-Bündnis und UNO-Charta - Eine Rückschau auf die Entwicklung der Bundeswehr zeigt, wie die Bundeswehr immer mehr zum Instrument der Politik wird.
Ein Beitrag von Elke Almut Dieter
für das Friedenszentrum/Friedensbündnis
Während die Aufgaben der Bundeswehr im Grundgesetz klar umrissen und auf die Landesverteidigung innerhalb seiner Grenzen eng begrenzt waren, fand in den letzten Jahrzehnten eine stete Entgrenzung der Aufgaben statt. So beinhaltet der Artikel 24 bereits, dass sich die Bundesrepublik in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet und dabei die Beschränkung seiner Hoheitsrechte billigend in Kauf nimmt.Das war als Kontrolle gedacht und den Nachkriegsbedingungen geschuldet. Die erste Entgrenzung findet im Rahmen des Bündnisses statt. Der Nordatlantikvertrag von 1949 enthält im Art. 3 bereits die Formulierung, „ dass die gemeinsame Widerstandskraft gegen bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickelt wird.“ Der Art. 5 enthält die Bündnisverpflichtung, „... um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wieder herzustellen.“ Dieser Sicherheitsbegriff erweist sich als äußerst flexibel. Mit dem Strategiekonzept, das die Staats- und Regierungschefs der NATOMitgliedsstaaten 1999 unterzeichnet haben, tritt eine Veränderung des Aufgabenspektrums in der Form ein, dass „ die Allianz notfalls auch außerhalb des Bündnisgebietes in Krisen eingreifen darf...“