Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


Verbraucherzentralen nehmen Inkassokosten unter die Lupe

Wie hoch sind die Forderungen und wie setzen sie sich zusammen? Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus.

Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent, ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersuchen die Verbraucherzentralen in einer bundesweiten gemeinsamen Aktion.

Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Niedersachsen senden.

 „Wir möchten uns genau die Zusammensetzung der Rechnungen ansehen und herausfinden, welche Gebühren in welcher Höhe verlangt werden“. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Verbraucher können die Inkassoschreiben einsenden per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Post: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Inkasso-Aktion, Jüdenstraße 3, 37073 Göttingen oder online:

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/inkasso-aktion-2016

Ratsuchende können sich auch direkt an die Beratungsstellen in Niedersachsen wenden. Die Adressen gibt es unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratungsstellen

 

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.