Neinheisstneinheisst nein...
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- Veröffentlicht: Dienstag, 01. März 2016 13:37
- Geschrieben von Redaktion
Mit der Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ fordern wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts auf. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Justizministerium gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
Ansprechpartner in Braunschweig: Verein Frauen/Mädchenberatung gegen sexuelle Gewalt
In Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen. Unterschreiben