Niedersachsen bleibt sauber: NPD putzt in Braunschweig

Niedersachsen bleibt sauber: NPD putzt in Braunschweig

So schreibt die TAZ am 30.3.2006...

Allerorten wird in Deutschland privatisiert, dass die Schwarte kracht. Leider nicht immer mit den gewünschten Ergebnissen. So wird in Braunschweig die Stadtreinigung seit geraumer Zeit von dem bundesweit agierenden Unternehmen Alba erledigt, aber offensichtlich nicht so, dass es dem gesteigerten Reinlichkeitsbedürfnis des früheren rechts- und nun marktradikalen Oberbürgermeisters Dr. Gert Hoffmann entspricht.

In Sauberkeitsfragen legt der ansonsten stets von der überlegenheit der privatwirtschaftlichen Dienstleistung überzeugte Hoffmann besonders strenge Maßstäbe an, und das aus guten Gründen: In Sachen Schmuddligkeit ist Hoffmann eine Koryphäe. Wer seine politische Laufbahn nicht nur als tumbes NPD-Mitglied, sondern sogar als zweiter Bundesvorsitzender des NPD- Studentenverbandes begonnen hat, um dann aus Karrieregründen in die CDU zu wechseln, der weiß, wie sich Schmutz anfühlt. Dass man für eine solche Vergangenheit mit einem lebenslangen Waschzwang bestraft ...

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Chaos als Chefsache oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 5)

"Ihm sei es darum gegangen, dass Gebührenzahler nicht durch wahrheitswidrige Behauptungen verunsichert werden und dadurch den städtischen Finanzen Schaden beigebracht werde," sagt Dr. Gert Hoffmann im Anschluss an das Urteil des Landgerichts in seiner Presseerklärung.

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BI für den Erhalt öffentlichen Eigentums lässt sich nicht mundtot machen

In der Unterlassungsklage der Stadt Braunschweig und des OB gegen einen Vertreter der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums hat das Landgericht Braunschweig heute entschieden: der Unterlassungsantrag der Stadt wurde abgewiesen, dem des OB´s wurde stattgegeben.
Hierzu hat die BI eine Presseerklärung [Link] herausgegeben. Neben der politischen Auseinandersetzung wird auch die juristische eine Fortsetzung erfahren. Herr Rosenbaum wird Berufung gegen das heutige Urteil einlegen. Denn die mit dem Landgerichtsurteil verbundene politische Konsequenz, nämlich den Rathausbekundungen blind zu vertrauen und diese öffentlich nicht in Frage zu stellen, widerspricht einer emanzipierten Bürgerschaft. Erst das bürgerschaftliche Engagement der in der Bürgerinitiative versammelten Braunschweigerinnen und Braunschweiger haben die rechtlich unzulässigen und rechtlich bedenklichen Vorgänge (falsche Abwasser-Gebührensatzungen, ein vergessener Ratsbeschluß und Verstoß gegen die eigene Geschäftsordnung) in dieser Stadt öffentlich gemacht. Dass dies dem OB nicht gefällt, liegt auf der Hand. Die Art des Umgangs mit kritischen Bürgern steht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.

Gerichtsentscheid in der Sache Stadt/OB gegen Rosenbaum

Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben.

Presseerklärung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums

23./26.03.06 Von protzigen Presseerklärungen oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 4)

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 bekam die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt in Frankfurt Nachricht von der niedersächsischen Kommunalaufsicht über den Sachstand der überprüfung der Privatisierung der Stadtentwässerung von Braunschweig. Mit einer Presseerklärung vom 10. Januar 2006 vermeldete die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt als "juristische Begleitung" den abschließenden Erfolg dieses Privatisierungsprojektes.

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Vom Zocken mit Zahlen oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 3)

21./23.03.06

"Mit 50.000 Quadratmetern Verkaufsfläche ist das DOC um 20.000 Quadratmeter größer als die Schloss-Arkaden, die hier derzeit gebaut werden." verbreitet Ernst Johann Zauner geradezu irrwitzige Zahlen über die Entwicklung des Einzelhandels in der Nachbarstadt Wolfsburg, und "50.000 Quadratmeter DOC in Wolfsburg sind genehmigt worden." - dies an nicht zu übersehender, schlagzeilenkräftiger Stelle auf dem Deckblatt des Lokalteils der Braunschweiger Zeitung.

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Ein nicht veröffentlichter Leserbrief - Leitbilder der Stadtplanung

Im Rechtsstreit um die Umweltauswirkungen der überbauung des Schlossparks hält Oberbürgermeister Dr. Hoffmann den Ort für entscheidend. (Der nicht veröffentlichte Leserbrief hat lange gelegen, aber das entsprechende Stadtleitbild ist in Braunschweig noch immer hochaktuell)

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Vom Wägen der Worte oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 2)

Am 14. März stellt ein Leserbrief in der Braunschweiger Zeitung einleitend fest: "Die Braunschweiger SPD fischt jetzt also das linke Spektrum nach Wählerstimmen ab, ...." Ein anderer Brief stellt am gleichen Tage einleitend fest: "Innerhalb der Braunschweiger SPD hat sich vor den Kommunalwahlen offensichtlich ein deutlicher Linksruck vollzogen."

Will der eine Brief die Behauptung von Rosenbaum untersagt haben: "die Kommunalaufsicht habe der Privatisierung des Abwassergeschäfts nicht zugestimmt", so ging es beim anderen um die Behauptung, "die Privatisierung des Abwassergeschäfts sei von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt worden."

Gleiche Einleitung, gleiche Wortwahl - alles nur Zufall? Wohl kaum. Die desinformierende Wortwahl des Oberbürgermeisters hat wohl Früchte getragen oder Junge bekommen.

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Unveröffentlichte Leserbriefe an die Braunschweiger Zeitung

Die Braunschweiger Zeitung wird nach meiner Ansicht ihrem Anspruch "unabhängig - nicht parteigebunden" nicht gerecht. Ein Indiz sind unveröffentlichte Leserbriefe wie die folgenden.

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Kommentar zur Berichterstattung der BZ über den Gütetermin vor dem Landgericht

Kommentar zur Berichterstattung der BZ über den Gütetermin zwischen OB Dr. Gert Hoffmann und der von ihm vertretenen Stadt und Peter Rosenbaum vor dem Braunschweiger Landgericht
Sicherlich gäbe es sicherlich einiges über die Motive eines Rechtsstreits zu sagen, der vom Braunschweiger Oberbürgermeister vom Zaume gebrochen wurde, doch soll im Mittelpunkt dieses Kommentars die Berichterstattung der Braunschweiger Zeitung gewürdigt werden.

In einem Artikel vom 8. März 2006 berichtete der Journalist Ernst-Johann Zauner in der Braunschweiger Zeitung über einen Gütetermin vor dem Braunschweiger Landgericht zwischen einem Braunschweiger Bürger auf der einen Seite und dem Braunschweiger Oberbürgermeister und der von ihm vertretenen Stadt auf der anderen. Anlass war die Anrufung des Gerichts durch den Oberbürgermeister. Dieser sah sich durch die in einem Flugblatt vom 9. Februar vertretene Ansicht,

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