Amerikanischen Wissenschaftlern Zutritt verweigert
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 31. August 2011 11:09
- Geschrieben von Redaktion
Zwei Historikern aus den USA wird trotz vorheriger Anmeldung der Zutritt zur Gedenkstätte Wolfenbüttel verweigert. Dieser skandalöse Vorgang der Forschungsbehinderung ist vermutlich auf den Konflikt zwischen dem Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Dr. Habbo Knoch und dem Rechtshistoriker und ehem. Richter Dr. Helmut Kramer zurückzuführen.

Hinrichtungsstätte und Gedenkstätte Wolfenbüttel. Das Gebäude, in dem hunderte Menschen während der Nazi-Diktatur hingerichtet wurden, steht innerhalb des Gefängniskomplexes der JVA Wolfenbüttel. Die Gedenkstätte ist nur nach Anmeldung zu besichtigen.
Foto: Dr. Helmut Kramer
Der Holocaust-Forscherin Dr. Wendy Lower, Hochschullehrerin an der Universität Towson in Maryland/USA und einer Mitarbeiterin des U. S. Holocaust Memorial Museum in Washington und dem Mitarbeiter Dr. Neusius wurde der Zutritt zur Gedenkstätte in Wolfenbüttel verweigert. In der Gedenkstätte sollten Video-Aufnahmen zusammen mit dem renommierten Rechtshistoriker und ehemaligen Richter am Landgericht Braunschweig Dr. Helmut Kramer gemacht werden. Ziel des U. S. Holocaust Museums ist eine Dokumentation einschließlich eines Zeitzeugengesprächs, das zuvor am 03. und 04. Juni 2011 in Kramers Wohnung in Wolfenbüttel geführt wurde.
<>Für die bei dem außerdem geplanten Gedenkstättenbesuch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel beabsichtigten Video-Aufnahmen in Begleitung Kramers wurde bei dem Geschäftsführer der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Dr. Habbo Knoch rechtzeitig schriftlich eine Dreherlaubnis beantragt. Um ganz sicher zu gehen, rief Herr Dr. Neusius am 01. Juni 2011 Herrn Dr. Knoch an.
Erstaunlich war, dass Herr Neusius versichern musste, dass das Zeitzeugengespräch in Kramers Wohnung und nicht in der Gedenkstätte stattfinden würde und nur „Aufnahmen rein illustrativen Charakters“ gemacht würden. Darauf erteilte Dr. Knoch in diesem Telefongespräch die Drehgenehmigung. Als Dr. Neusius am 04. Juni 2011 kurz vor dem verabredeten und von Dr. Knoch in dem Telefongespräch gleichfalls bestätigten Termin (Samstag, 04. Juni 2011, 9.00 Uhr) in der JVA Wolfenbüttel anrief, erfuhr er von dem Mitarbeiter Justizhauptsekretär Berger, der die Führung übernommen hatte, dass die notwendige Genehmigung nicht eingetroffen sei.
Um wenigstens die Gedenkstätte wie jeder andere Bürger besuchen zu können, verzichteten darauf Frau Lower und Herr Neusius für dieses Mal auf Video-Aufnahmen. Trotzdem sah Herr Berger sich gezwungen, ihnen den Zutritt zu verweigern, dies mit der wiederholten Begründung: Wenn er die Besichtigung gestatte, würde er in größte dienstliche Schwierigkeiten kommen. Die beiden Historiker mussten nach München zurückreisen, ohne die Gedenkstätte gesehen zu haben.
Bei diesem Sachverhalt muss die Frage gestellt werden, ob sich der Leiter der niedersächsischen Gedenkstätten Dr. Habbo Knoch der Wissenschaft noch verpflichtet fühlt. Es ist ein skandalöser Zustand, dass originale historische Orte der internationalen Forschung verwehrt werden. Es muss von einem in hoher Verantwortung stehenden Leiter einer wichtigen Forschungseinrichtung erwartet werden, dass er eine seit Jahren schwelende Auseinandersetzung mit Herrn Kramer professionell führt und die Forschung nicht behindert.
0 #1 Juliane Hummel 2011-09-07 15:17 Sehr geehrter Herr Dr. Meier,
immer wieder veröffentlichen Sie ja sog. "redaktionelle" , d.h. nicht namentlich gekennzeichnete Beiträge, zu diesem offenbar Dauerstreit zwischen den beiden Herren. Die Auseinandersetz ung erscheint mir aber eher ein persönlicher Kleinkrieg, für dessen Ausfechtung Herr Kramer Ihre Plattform als Sprachrohr (aus-)nutzt. Dabei scheint es so, als ginge es ihm schon längst nicht mehr um die Sache. Ich frage mich, welches öffentliche Interesse besteht, dass Sie dies ins Internet stellen. Als Leserin ihrer Seiten stört mich Ihre Auffassung von "redaktioneller Arbeit". Immerhin versprechen Sie im Impressum von braunschweig-spiegel.de: "Alle veröffentlichte n Fakten wurden gewissenhaft recherchiert und nach bestem Wissen weitergegeben." Der Beitrag ist in höchstem Maß tendenziös und meinungsbildend . Offenbar ist in der Sache Herr Kramer Ihr Hauptinformant wenn nicht gleich gar Autor des Beitrags. Hatte sich die Redaktion Gelegenheit verschafft, in alle Richtung "gewissenhaft zu recherchieren", um zumindest zu versuchen, einen Bericht zu veröffentlichen , aufgrund dessen die LeserInnen in der Lage sind, sich eigenständige Meinungen zu bilden? Das lässt der Artikel nicht vermuten - wäre aber gute redaktionelle Praxis, die ich sehr vermisse.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Hummel, Hannover