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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Forschung wird gezielt verhindert

Versuch des Dr. Knoch eine noch immer fehlende Veröffentlichung über die Geschichte der Gedenkstätte zu vereiteln (s. auch Bericht zuvor)

Um die in der Arbeit der Gedenkstätte Wolfenbüttel völlig ausgeklammerte Geschichte des Hinrichtungsbaus und der Gedenkstätte selbst zu erforschen und in einem Sammelband zu veröffentlichen, hat Dr. Helmut Kramer unter dem 28. Oktober 2010 bei der Gedenkstätte die Einsichtnahme in die entsprechenden Archivunterlagen beantragt. Nach einem endlich am 31. Januar 2011 ergangenen Zwischenbescheid und einem immer umfangreicheren Schriftwechsel teilte der Gedenkstättenleiter Herr Knauer dem Herrn Kramer mit, man habe gerade jetzt damit begonnen, das Archiv der Gedenkstätte „einer systematischen Sichtung und Erfassung“ zu unterziehen. Eine Nutzung durch dritte Personen sei deshalb vor Ablauf eines Jahres nicht möglich.

Nachdem Kramer auf die Unzulässigkeit der Gesamtsperrung eines Archivs hingewiesen hatte, erhielt er von Dr. Knoch unter dem 10.05.2011 die Zusage, dieser lasse den Antrag durch seine hauseigene Dokumentationsstelle prüfen und werde ihn bis zum 06. Juni 2011 informieren. Als die erwartete Mitteilung auch bis zum 06. Juli 2011 ausgeblieben war, setzte er der Stiftung eine letzte Frist. Mit Schreiben vom 20.07.2011 wies Herr Dr. Knoch den Antrag endgültig zurück. Diesmal mit der Begründung, man habe sich entschlossen,„im Rahmen der vorgesehenen Neugestaltung soll(e) dem historischen Ort und dessen Entwicklung zur Gedenkstätte mehr Raum als derzeit gegeben werden“. Deshalb befänden sich die„Bestände zur Geschichte der Hinrichtungsstätte derzeit in interner Bearbeitung“als „unabdingbare Maßnahme im Rahmen der Sichtung der Sammlungsbestände zur Geschichte der Gedenkstätte Wolfenbüttel“. Das niedersächsische Archivgesetz erlaube„keine Freigabe von Archivbeständen, die einen Zeitraum der vergangenen 30 Jahre betreffen“. Auch müsse er, Dr. Knoch,„infolge Ihrer zuletzt getätigten öffentlichen Äußerungen zur Arbeit der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel erhebliche Zweifel daran hegen, ob Ihre Recherchen allein wissenschaftlich begründeten Verwendungen zugeführt werden“.

Nach dem Niedersächsischen Archivgesetz vom 25. Mai 1993 und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften ist die Rechtslage eindeutig. Nach dem niedersächsischen Archivgesetz sind die Archive (ohne Verzögerung) zu erschließen und für die wissenschaftliche Forschung nutzbar zu machen. Die 30-Jahresfrist gilt allein für Personalakten und ähnliche „zur Person Betroffener“ geführtes Archivgut, auch dies dann nicht, wenn das wissenschaftliche Interesse überwiegt.

Kramer wird nun bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage auf Einsicht in die ihm vorenthaltenen Archivunterlagen einreichen lassen.

Lesen Sie zu der Auseinandersetzung auch den Bericht in der Braunschweiger Zeitung (BZ) vom 28.02.2011: "Kleinkrieg um eine Gedenkstätte". Wir danken der BZ für die Abdruckgenehmigung vom 31.08.2011.

Kurzer Wegweiser zu den wichtigsten Texten

Inzwischen haben die dienstlichen Verfehlungen und anderen Merkwürdigkeiten des Dr. Knoch und seines Schützlings Wilfried Knauer meine Webseite zur Gedenkstätte Wolfenbüttel immer stärker anschwellen lassen. Als Meister rhetorischer Verwirrspiele setzt Dr. Knoch auch darauf, dass vielen Bürgern die Zusammenhänge zu komplex erscheinen.

Dabei müßte von den vielen Skandalen des Dr. Knoch bereits jeder einzelne, für sich gesondert betrachtet, Bedenken an der Amtsführung des neuen Stiftungsgeschäftsführers Dr. Knoch hervorrufen.

Schon die allerwichtigsten Fälle reichen aus: Die Tatsache, dass Dr. Knoch ein ausführlich begründetes Schreiben mit Kritik an der Gedenkstätte Wolfenbüttel 22 Monate lang völlig unbeantwortet gelassen hat. Besonders krass ist auch die von Dr. Knoch weder bestrittene noch gerechtfertigte Tatsache, dass der Gedenkstättenleiter Knauer heimlich und eigenmächtig ein zentrales Ausstellungsstück – das Aktengestell "Täterturm" – hat verschwinden lassen. Dies aus dem offensichtlichen Motiv damit seine jahrelange Untätigkeit bei der Erarbeitung von Täterbiographien zu verdunkeln. Ebenso, wie er aus dem gleichen Grund die Einberufung der für die Gedenkstätte Wolfenbüttel zuständigen Kleinen Kommission seit 2004 boykottiert hat.

Wer sich also über die Gesetzesverstöße und anderen Verfehlungen des Dr. Knoch und des Wolfenbütteler Gedenkstättenleiters einen ersten Überblick verschaffen möchte, braucht zur ersten Orientierung im Internet nur folgende Texte anzuklicken:

a) www.kramerwf.de/269.0html(Dienstaufsichtsbeschwerde)

b) www. ... ... (Replik zur Stellungnahme der Stiftung NG im Rahmen einer synoptischen Darstellung

 


Kommentare   

 
0 #1 Juliane Hummel 2011-09-07 16:21
Sehr geehrter Herr Dr. Meier,

immer wieder veröffentlichen Sie ja sog. "redaktionelle" , d.h. nicht namentlich gekennzeichnete Beiträge, zu diesem offenbar Dauerstreit zwischen den beiden Herren. Die Auseinandersetz ung erscheint mir aber eher ein persönlicher Kleinkrieg, für dessen Ausfechtung Herr Kramer Ihre Plattform als Sprachrohr (aus-)nutzt. Dabei scheint es so, als ginge es ihm schon längst nicht mehr um die Sache. Ich frage mich, welches öffentliche Interesse besteht, dass Sie dies ins Internet stellen. Als Leserin ihrer Seiten stört mich Ihre Auffassung von "redaktioneller Arbeit". Immerhin versprechen Sie im Impressum von braunschweig-spiegel.de: "Alle veröffentlichten Fakten wurden gewissenhaft recherchiert und nach bestem Wissen weitergegeben." Der Beitrag ist in höchstem Maß tendenziös und meinungsbildend . Offenbar ist in der Sache Herr Kramer Ihr Hauptinformant wenn nicht gleich gar Autor des Beitrags. Hatte sich die Redaktion Gelegenheit verschafft, in alle Richtung "gewissenhaft zu recherchieren", um zumindest zu versuchen, einen Bericht zu veröffentlichen , aufgrund dessen die LeserInnen in der Lage sind, sich eigenständige Meinungen zu bilden? Das lässt der Artikel nicht vermuten - wäre aber gute redaktionelle Praxis, die ich sehr vermisse.

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Hummel, Hannover
 
 
 
 
 

 

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