Dämpfer für Rechtsradikale: Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung
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- Veröffentlicht: Samstag, 27. April 2019 10:21
- Geschrieben von Gwendolyn Stilling
Positive Reaktion des Paritätischen auf Mitte-Studie der FES
Angesichts der Ergebnisse der heute von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichten Studie zur Verbreitung von rechtsextremen, menschenfeindlichen und antidemokratischen Einstellungen in der Gesellschaft appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an alle Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam entschlossen dem Hass und Ressentiments von Rechts entgegenzustellen und couragiert für Offenheit, Vielfalt und Menschenrechte einzutreten. Die Studie zeige, dass die ganz große Mehrheit der Bevölkerung die Menschenwürde als höchstes Gut achte und die Vielfalt der Gesellschaft schätze. Gleichzeitig sei es alarmierend, wie sich negative Vorurteile und Feindseligkeit gegenüber bestimmten Gruppen hartnäckig halten.
Die Studie markiere wenige Wochen vor den anstehenden Europawahlen ein starkes Signal, das hoffnungsfroh stimme. „Die Studie zeigt, dass Solidarität und Vielfalt keineswegs Auslaufmodelle sind“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Der Paritätische Gesamtverband ruft mit vielen weiteren Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft unter dem Motto „Ein Europa für Alle – Deine Stimme gegen Nationalismus“ zu Groß-Demonstrationen am 19. Mai in mehreren Städten auf.
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Braunschweig. Zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai 2019 macht der SoVD-Braunschweig auf das hohe Armut-risiko auch für Berufstätige durch gesundheitliche Störungen aufmerksam. „Entwickelt sich eine Erkrankung oder ein Leiden nach einem Unfall chronisch und man bleibt über einen langen Zeitraum arbeitsunfähig, fällt man spätestens nach 2,5 Jahren in die Armutsfalle.“, weiß Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD von vielen Beratungsfällen des Sozialverbandes zu berichten. Und tatsächlich: Bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit erhält man ca. 1,5 Jahre Krankengeld. Danach hat man meistens noch Anspruch auf Arbeits-losengeld 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung. Das gibt es dann in der Regel noch für längstens ein Jahr – quasi als Überbrückungsgeld zur Rente wegen Erwerbs-minderung.