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Veröffentlicht: Montag, 05. November 2012 19:40
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Geschrieben von PM der Linksfraktion
Am 23.12.2011 wurde zur Haushaltsberatung 2012 von der Linksfraktion der folgende Antrag gestellt:
„Angemessene Ehrung für Minna Faßhauer
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie Minna Faßhauer zukünftig angemessen geehrt werden kann. Dieses Konzept ist dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die 1875 geborene Minna Faßhauer wurde 1918 von der Braunschweiger Räteregierung zur Volkskommissarin für Volksbildung und Volkswohlfahrt gewählt. Damit war sie die erste Frau in Deutschland im Amt einer Ministerin. In ihrer Amtszeit wurden u.a. die Gesetze zur Trennung von Staat und Kirche und der Abschaffung von geschlechtsspezifischen Schulen auf den Weg gebracht. In Braunschweig erinnert nur sehr wenig an diese Frau. Dies soll sich ändern.“
Dazu teilte Oberbürgermeister Hoffmann zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 2. Oktober 2012 mit, dass die Verwaltung eine solches Konzept nicht erarbeiten wolle. Als Begründung führte er u.a. an, dass „in Faßhauers Gefängnisakte aus den 1930er Jahren vermerkt sei“, dass sie 1922 wegen Dynamitverbrechen und Vergehen gegen das Entwaffnungsgesetz zu jeweils 9 und 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden sei. Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, Udo Sommerfeld, ob mit der Gefängnisakte jene Akte aus dem sogen. Hochverratsprozess der Nazis aus dem Jahr 1935 gemeint sei, versprach die Verwaltung diese Frage zu klären, da sie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses ihre eigene Mitteilung nicht erläutern konnte.
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