Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Urteil des Landgerichts Braunschweig: "Braunschweiger Kessel" war rechtswidrig

Wie die 8. Zivilkammer in drei Beschlüssen entschied, war die Einkesselung von 250 Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger, die friedlich gegen den NPD-Aufmarsch am 18. Juni 2005 in der Braunschweiger Innenstadt demonstrierten, rechtswidrig und verstieß sowohl gegen das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit nach Art 8 GG und sowie - durch die Art des Vorgehens der Polizei bedingt - gegen § 15 des Versammlungsgesetzes.
Pressemitteilung des Landgerichts vom 14.06.06

Braunschweigs Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann hatte vor einem Jahr die Einkesselung eines Teils seiner Bürger entsprechend des ihm eigenen demokratischen Rechtsempfindens so kommentiert: "Ich zolle der Arbeit und Strategie der Polizei Anerkennung. Leider haben einige Exzesse der Gegendemonstranten die Arbeit der Polizei erschwert." (Quelle Braunschweiger Zeitung vom 20.06.2005 und newsclick-Artikel vom 20.06.2006)

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