Gerichtsentscheid in der Sache Stadt/OB gegen Rosenbaum

Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben.

Presseerklärung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums