Nicht nur in Braunschweig Diskussion um Volkstrauertag
- Sonntag, 16. November 2014 00:00
- Uwe Meier
Gottschalk will seiner Forderung Ausdruck verleihen, dass ausdrücklich auch der Opfer des Holocausts gedacht wird.
Wie der Volkstrauertag öffentlich begangen werden soll, ist auch in Laatzen in Diskussion. In diesem Jahr wird die Inschrift auf dem Findling mit einem Tuch verhängt. Unter dem Tuch wird stehen: "Unseren Opfern 1914/18 1939/45 zum Gedenken" (Foto). Ursache ist, dass schon im vergangenen Jahr demonstriert wurde und die Stadt Laatzen keine Zeit fand einen neuen Text nebst Plakette zu entwickeln. Also wird abgehängt.
Die Begehung des Volkstrauertages ist jedoch noch pikanter. Eine Initiative unter Führung des Laatzener Rechtsanwalts Joachim Gottschalk demonstrierte während der Feierlichkeiten schon im vergangenen Jahr (Foto unten), was der Vorsitzende des Rates mit "erbärmlich" öffentlich bewertete.
In diesem Jahr soll also ein Tuch über die Inschrift gehängt werden. RA Gottschalk wird wieder eine Demonstration organisieren. Ein Kranz wird aufgestellt werden (Foto siehe oben), vorschriftsmäßig 3,5 Meter entfernt vom Gedenkstein für die Zeit der Demo. Aber es gab eine Sondererlaubnis, weil von dem Kranz keine Störung zu erwarten sei.
Kritik übt der streitbare Laatzener, dessen Frau ihre Familie in Auschwitz verloren hat, auch an der Praxis, an einem "Findling" zu gedenken. Die Verehrung von Findlingsteinen gehe auf die Jungsteinzeit zurück. Mit NS-Kultstätten wie dem Sachsenhain in Verden/Aller wurden diese aber im 20. Jahrhundert wiederbelebt. "Einen neu aufgestellten Findlingstein als Kultort für das öffentliche Gedenken und für die Trauer um die Opfer von Kriegen und Massenverbrechen als Bezugs- und Mittelpunkt festzulegen grenzt an Blasphemie", sagt Gottschalk.
P R E S S E E R K L Ä R U N G
15.11.2014
Ausgrenzung des Gedenkens an die Toten der Shoah am Volkstrauertag in Laatzen
Die Stadt Laatzen und die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers haben erneut
entschieden, zum Volkstrauertag 2014 keine öffentliche konkret gegenständlich
sichtbare Form des Trauergedenkens an die Ermordeten des Naziregimes
vorzunehmen und zuzulassen. Sie bekräftigen damit ihre gleichlautende
Entscheidung vom November 2013.
Ein öffentliches Gedenken an die Toten der Shoah in konkret sichtbarer Form mit
einem Gedenkkranz kann am morgigen Volkstrauergedenktag in Laatzen nur für 1 ¼
Std. kraft einer angemeldeten Versammlung (Art. 8 GG), also im Sinne einer
politischen Demonstration, erfolgen. Diese Form - "Versammlung/Demonstration" -
widerspricht allerdings völlig den Gefühlen derjenigen, die in Trauer um diese
Personen, insbesondere um die eigenen Großeltern und deren Nachkommen, zu
gedenken wünschen.
Der Text auf den Schleifenbändern des Gedenkkranzes für die Toten der Shoah
lautet mittig:
DEN TOTEN DER
SHOAH
ZUM GEDENKEN
links:
ERMORDET VERGAST
rechts:
VERBRANNT VERHUNGERT
Eine kommunale Erlaubnis, den Gedenkkranz am Gedenkort vor der Kirchenkapelle aufzustellen, ist von der Stadt Laatzen nicht erteilt worden.
