Kunstverein Wolfsburg - Greatest Super Sale -
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- Veröffentlicht: Montag, 12. Dezember 2016 10:37
- Geschrieben von Jennifer Bork, Kuratorin
"Pressemitteilung"

Sarah Schönfeld "All you can feel"
Ab dem 16.12.2016 findet in der CITY GALLERY des Kunstverein Wolfsburg wieder unser alljährlicher Super Sale statt, den wir jedes Jahr aufs Neue nutzen um einen Einblick in die langjährige Ausstellungsgeschichte des Kunstverein Wolfsburg zu geben. Nun unter dem Titel Greatest Super Sale.
Wir sind sehr erfreut, dass auch in diesem Jahr 5 neue Jahresgaben, zur Verfügung gestellt von den Künstlern Malte Bartsch, Bratislaus Metulczki, Helga Kalversberg, Sarah Schönfeld und Christoph Vieweg, zur umfangreichen Sammlung des Kunstverein Wolfsburg hinzukommen. Ausserdem werden auch bereits ältere Arbeiten aus der Jahresgabensammlung zu sehen sein, zum Beispiel Arbeiten von Aram Bartholl, Peter Bömmels und Dieter Pohl.
Wie immer zu unvergleichbar günstigen Preisen, sodass der Ein oder Andere sicher noch ein Weihnachtgeschenk für die Lieben finden wird!
Wir laden Sie herzlich zur Eröffnung des Greatest Super Sale am Donnerstag den 15.12.2015 um 19 Uhr in die CITY GALLERY ein!

Helga Kalversberg, Digitaldruck auf Leinwand 60 x 60 cm

Wir haben Gentechnik satt!
Morgen feiern wir wie „alle Jahre wieder“ unser traditionelles Weihnachtssingen an St. Katharinen. Kantorei und Posaunenchor unserer Gemeinde wirken zusammen und laden zum Zuhören und Mitsingen ein. Dieses Jahr stellen wir dieses beliebte Ereignis unter die Liedstrophe „Seht, die gute Zeit ist da“ und freuen uns auf Ihr Kommen! Sie sind herzlich eingeladen.
Bislang mussten pflegende Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche vorweisen, um sich Rentenpunkte für die Pflege anrechnen lassen zu können. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2017 in Kraft tritt, sind es nur noch zehn Stunden in der Woche. Viele Betroffene profitieren also von der Reform. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden. Bei Fragen hilft der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.
Für alle, die diese 14 Stunden nicht erreicht haben, gibt es jetzt eine gute Nachricht: Die Voraussetzung wurde auf zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche gesenkt. „Das heißt, dass jetzt mehr Menschen von den Neuregelungen profitieren“, so Bursie weiter. Allerdings gelte nach wie vor: Der pflegende Angehörige darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beruflich tätig sein.




