Weihnachtsgeschenke: Tipps zu Umtausch und Reklamation
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 14. Dezember 2017 10:14
- Geschrieben von Irina Prosenok, Verbraucherzentrale
"Pressemitteilung"
Gut zu wissen – Verbrauchertipp
Das Sweatshirt mit Comicmotiv, das falsche Tablet oder die zu kleine Jacke: Nicht alles, was zu Weihnachten verschenkt wurde, gefällt oder passt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.
Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht. Viele Händler tauschen jedoch aus Kulanz so manches Geschenk um. Zu welchen Bedingungen dies erfolgt, entscheidet der Händler. „Er kann beispielsweise statt des Umtauschs auch einen Warengutschein anbieten. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich den Umtausch oder die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen und diesen sorgfältig aufbewahren“, sagt Irina Prosenok, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ist die Ware nicht in Ordnung, also das Smartphone-Display ist defekt oder der Pulli hat einen Zug-Faden, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. „Er kann vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren, und zwar kostenlos für den Verbraucher“, stellt die Verbraucherberaterin klar. Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Zwei Jahre lang hat der Käufer die Möglichkeit, bei Neukäufen seine Ansprüche nach dem Gewährleistungsrecht beim Händler geltend zu machen.
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Dobberphul unterstreicht, dass die derzeitige Lösung weiter unbefriedigend ist: „Die Fahrradabstellsituation ist nach wie vor völlig ungeordnet, da große Mengen an Abstellanlagen fehlen. Gerade mit Blick auf die jüngsten erheblichen Taktverbesserungen im Zugverkehr ist dies unglücklich, da Pendlern, die von diesen neuen Angeboten durch einen Wechsel vom Auto auf das Rad und die Schiene profitieren möchten, der Umstieg unnötig erschwert wird.“ Der SPD-Ratsherr nimmt daher auch die Deutsche Bahn in die Pflicht, sich an der Diskussion zu beteiligen: „Braunschweigs Bürgerinnen und Bürger haben unter anderem mit der großartigen Resonanz auf das von uns initiierte Projekt ‚Stadtradeln‘ bewiesen, dass sie gerne mit dem Rad zu Arbeit fahren. Die Bahn sollte dies gemeinsam mit der Verwaltung und der Rat-Politik honorieren und für diesen Missstand am Bahnhof endlich eine tragfähige Lösung finden. Wir hoffen, dass das Gutachten hierzu Ansatzpunkte bieten kann und bitten um Einblick.“