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Veröffentlicht: Freitag, 13. Oktober 2006 02:00
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Geschrieben von Gabriele Uhlmann
Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen
Das Niedersächsische Umweltministerium reagierte nach langem Hinhalten kurz vor der Verhandlung der Umwelt-Klage zweier Bürgerinnen mit der Vorlage des Entwurfes eines "Luftreinhalte- und Aktionsplanes". Mit dieser Taktik wurde erreicht, dass der der "Glanz" der Verwaltung in Person des OB Hoffmann nicht vor der Wahl durch eine Niederlage noch einen Kratzer bekäme.
Dieser blieb der Verhandlung wieder einmal fern, übrigens ohne sich abzumelden, was aber ausser dem betonten Ausdruck der Verwunderung des Verwaltungsrichters keinen weiteren Einfluss hatte. Nur etwa 20 Minuten nach der mündlichen Verhandlung wurde das Urteil verkündet.
Das Urteil beruht auf der Auffassung des Gerichts, dass der Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplan den Vorgaben gerecht werde. Ein Anspruch auf die Wiederaufstellung des Messcontainers bestehe zudem nicht.
Es ist allerdings fraglich, ob das Gericht überhaupt diesen Entwurf einbeziehen darf. Bis zum 31.Oktober liegt der Plan im Rahmen der Bürgerbeteilung aus. Danach sind also rein theoretisch noch Änderungen möglich. Zwar wissen wir, dass solche Bürgerbeteiligungen eine Farce sind, dennoch sind gewisse Regeln einzuhalten. Dem entzieht sich nun das Gericht: es tut so, als sei der Plan beschlossene Sache. Ein Verfahrensfehler?
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