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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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NABU und BUND: Flughafenbau unhaltbar

Der Flughafen Braunschweig hat am 23.09.2006 geänderte Planunterlagen für die Verlängerung der Start- und Landebahn vorgelegt. Die Änderungen erfolgten aufgrund der Ausweisung des Plangebiets als Vogelschutzgebiet über die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile". Die Naturschutzverbände BUND und NABU lehnen das beantragte Vorhaben ab.

Mit der Meldung als EU-Vogelschutzgebiet im Sommer 2006 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, alles zu verhindern was die ökologische Wertigkeit des Gebietes beeinträchtigen könnte (siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofes AZ.RSC - 244/05). Durch die vorgesehene Abholzung werden erwiesenermaßen mindestens 50 besonders geschützte Arten und 76 streng geschützte Arten mit z. T. sehr großer Populationsdichte und Individuenzahl betroffen sein. Weiterhin werden 18 Tagfalterarten, 103 Nachtfalterarten und 34 Totholzkäferarten durch die Zerstürung ihres Lebensraumes beeinträchtigt. Man kann daher bei dieser Waldzerstörung nicht von zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ausgehen, wenn der Start nur eines einzigen Forschungsflugzeuges ermöglicht werden soll.

Der Flughafen beantragt nun als "Kohärenzmaßnahme", die entstehenden Schäden für das EU-Vogelschutzgebiet im Waldgebiet Sundern nördlich Thune auszugleichen. Ein bestehendes anderes Waldgebiet kann jedoch nicht die verloren gehenden Lebensstätten geschützter Arten ersetzen und die Zerstörung des Querumer Forstes ausgleichen. Zudem, so meinen wir, muss das Waldgebiet Sundern dann auch als EU-Vogelschutzgebiet neu ausgewiesen werden.

Der Flughafenausbau verstößt mit der Waldzerstörung in vielfacher Hinsicht gegen europäisches, deutsches sowie niedersächsisches Recht. Zwingende Vorgaben des Vogelschutzgebietes und der FFH-Richtlinie werden nicht eingehalten.

Um gegebenenfalls gegen diese Unzulänglichkeiten vorgehen zu können, wird schon jetzt ein Klageverfahren aller Naturschutzverbände vorbereitet. Da dies jedoch sehr viel Geld kosten wird, sind die Naturschützer auf Spenden angewiesen und bitten hierfür die Bevölkerung um Unterstützung.

Für Fragen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung:

Prof. Friedmund Melchert, NABU Braunschweig, Tel.: (0531) 55404
Gelu Ispas, BUND Braunschweig, Tel.: (0531) 15599

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