Gehwegzerstörungen von Verursachern bezahlen lassen!
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- Veröffentlicht: Montag, 17. Oktober 2016 16:01
- Geschrieben von Fachverband Fußverkehr Deutschland
"Pressemitteilung"
Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit in seiner Sitzung das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, den Bußgeldkatalog anzupassen. Lkw, die baulichgefährdete Brücken widerrechtlich befahren, sollen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden. *
Der Fachverband Fußverkehr Fuss e.V. unterstützt diese Initiative, hält sie jedoch für inkonsequent: Täglich stehen tausende von Pkw und Lkw auf Gehwegen, die für diese Belastung nicht geplant und gebaut wurden. Die Gehwege werden damit von den widerrechtlichen Nutzern beschädigt und müssen von den Kommunen repariert werden. „Das Ganze geht dann noch zu Lasten des Etats für den Fußverkehr“, so Stefan Lieb, Geschäftsführer von Fuss e.V., „und das Geld fehlt dann z.B. für Zebrastreifen.“
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