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Veröffentlicht: Dienstag, 21. Januar 2014 21:52
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Geschrieben von Karl F. Eckhardt

Es ein außergewöhnlich umfangreicher Prozess, denn es geht um 17 Fälle, die vor dem Amtsgericht in der ersten Instanz als Straftat verurteilt oder mit Bußgeld belegt waren. Richterin Reupke versuchte, den Verhandlungsstoff soweit wie möglich zu reduzieren, den Prozess zu "verschlanken", wie der Staatsanwalt es nannte.
Eine einvernehmliche Verständigung kam aber im Vorfeld nicht zu Stande und Richterin Reupke versuchte am zweiten Tag alle die Fälle und Taten auszusortieren, die unstrittig waren. Dabei wirkten sich vor allem die Versammlungsbescheide aus, die Grundlage einer Verurteilung waren. Ihre Rechtmäßigkeit hatte Rosenbaum vorm Verwaltungsgericht angefochten. Nur soweit sie angefochten waren, konnte über ihre Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht schon vor der Berufungsverhandlung entscheiden.
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