Gewinnspielabzocke
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- Veröffentlicht: Montag, 28. April 2014 17:23
- Geschrieben von Maximilian Gehr Beratungsstelle Braunschweig
Dubiose Gewinnspieleanbieter auf Kundenfang
Bei unerlaubten Werbeanrufen schützt Skepsis vor Schaden
Wer kennt es nicht: Die freundliche Stimme am Telefon verspricht die Teilnahme an zahlreichen lukrativen Gewinnspielen oder gratuliert direkt zum Hauptgewinn, der sofort aufs Konto überwiesen werde. Immer wieder gehen Firmen mit vermeintlichen Versprechungen auf Kundenfang. Statt des versprochenen Hauptgewinns folgen allerdings nur regelmäßige Abbuchungen für die Registrierung der Teilnahme bei dubiosen Gewinnspielen - ohne Aussicht auf Gewinne. Bei unerwarteten Werbeanrufen ist deshalb eine gute Portion Argwohn angebracht und Kontodaten am Telefon sollten nicht preisgegeben werden, rät die Verbraucherzentrale. Weitere Abzockmaschen finden Verbraucher in „Vorsicht Falle: Warnungen“ unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsichtfalle
Eine besonders perfide Masche nutzt die Europäische Multigewinngemeinschaft (EMG): während eines unerlaubten Werbeanrufs täuscht der Gesprächspartner vor, es sei bereits ein langjähriger Vertrag zur Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen. Mit der sofortigen Bestätigung am Telefon könnte dieser angebliche Vertrag nun auf drei Monate verkürzt und damit günstiger werden.
Natürlich flattert am Ende die dicke Rechnung und die Bestätigung einer Mitgliedschaft bei EMG ins Haus. Wird nicht gezahlt, droht direkt das Inkassobüro.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
- Am Telefon und auch im Schriftverkehr sollten keine persönlichen Daten herausgegeben werden. Name, Adresse und auch Bankverbindung werden oft weiterverkauft. Und dann drohen die nächsten unerbetenen Anrufer mit Gewinnversprechen.
- Vor allem sollten keine Kontodaten am Telefon herausgegeben oder bestätigt werden. Denn, ob bei der versprochene Teilnahme an zahlreichen Gewinnspielen der versprochene Gewinn tatsächlich erzielt wird, ist fraglich
– das Geld ist oft verloren.
- Flattert plötzlich eine Rechnung ins Haus, sollte diese Zahlungsaufforderung genau geprüft werden. Es muss nur gezahlt werden, wenn ein rechtswirksamer Vertrag vorliegt.
- Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sind nur noch dann wirksam, wenn sie in Textform - das heißt schriftlich, per Fax oder per E-Mail - geschlossen werden. Ein Vertragsschluss am Telefon reicht nicht aus.
- Wenn plötzlich im Schreiben eine Servicenummer, zum Beispiel eine 0900er-Nummer, angegeben ist, sollte diese besser nicht angerufen werden. Statt Kundenservice drohen hohe Kosten!
- Wirksamen Schutz vor unerwünschten Verträgen am Telefon bieten sicher nicht die Anrufer, die selber unlautere Methoden nutzen.
Rechtlichen Rat gibt es in den Beratungsstellen, am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-02 – Verbraucherrecht, jeden Mo, Di, Do von 10 bis 14 Uhr (für 1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend) oder per E-Mail-Beratung.