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Neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet in Hondelage abgelehnt

Die Stadt Braunschweig gibt vor, mit einer geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem betreffenden Gebiet erheblich zu verbessern. Dies betrifft insbesondere das dort befindliche faktische Vogelschutzgebiet, das durch ein Gutachten belegt ist. Spezieller Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet sei die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Die neue Verordnung soll am 18. Juli 2006 im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.

Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit festgestellt wird und die zugleich die Schutzzwecke im geringstmöglichen Maß beeinträchtigen, sollen jedoch keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen. Die Stadt Braunschweig stellt dazu fest: "Bei positivem Beschluss der Planfeststellungsbehörde (zum Ausbau des Flughafens) liegt ein Befreiungstatbestand vor." Ein derartiger Planfeststellungsbeschluss kann wiederum erfolgen, wenn eine Freistellung von den Einschränkungen der Verordnung möglich ist. Bei Annahme der neuen Verordnung kann sich die Stadt Braunschweig somit durch die ihr nachgeordnete Untere Naturschutzbehörde einen Persil-Schein für die Verlängerung der Landebahn in das Vogelschutzgebiet hinein ausstellen lassen.

Tatsächlich soll also mit der neuen Verordnung der Weg für eine Verlängerung der Start-/Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg frei gemacht werden. Dazu die Aussage eines Ratsmitglieds vom 08.05.2006: „Natürlich soll mit dieser Verordnung eine Verlängerung der Start-/Landebahn ermöglicht werden. Und das Bundesamt für Naturschutz stellt mit Schreiben vom 18.05.2006 fest: „Nach dem Entwurf (der Verordnung) unterliegen die dort näher bestimmten Pläne und Projekte in der Tat keinen Beschränkungen aufgrund der Verordnung".

Der Stadtbezirksrat Braunschweig-Hondelage hat daher als einer der ersten die neue Verordnung am 3. Juli 2006 konsequenterweise abgelehnt.

Der verwaltungstechnische Trick, mit dem die Landebahn in das Vogelschutzgebiet hinein verlängert werden soll, ist also leicht zu durchschauen. Die Entscheidung der Ratsmitglieder über die Annahme der Verordnung hat daher einen hohen moralischen Stellenwert. Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Braunschweig wurden deshalb in einem gesonderten Appell auf Ihre Verantwortung hingewiesen. Dessen ungeachtet hat dieser Ausschuss die neue Verordnung ohne eingehende Diskussion einfach abgenickt. Dem Ausschuß gehören an:

Ratsfrau Isolde Saalmann (SPD)
Ratsherr Reiner Manlik (CDU), (stvV)
Ratsherr Dr.-Ing. Rüdiger Budde (CDU)
Ratsherr Manfed Dobberphul (SPD)
Ratsherr Werner Hogrefe (CDU)
Ratsherr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Klages (FDP)
Ratsfrau Renate Wittig (SPD)
Mit beratender Stimme:
Ratsfrau Birgit Leube (Grundmandat Grüne)

Weitere Beratungsfolge:

11.07.2006 Verwaltungsausschuss
12.07.2006 Stadtbezirksrat 112 Bienrode-Waggum-Bevenrode
18.07.2006 Rat der Stadt Braunschweig

Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Ernsthaftigkeit der Beratungen und das Abstimmungsverhalten ihrer Ratsmitglieder während der Stadtbezirksratssitzung am 12.07.2006 und während der Ratssitzung am 18. Juli 2006 im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl zu registrieren.

Ralf Beyer

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