Es geht auch anders: Göttingen macht es uns vor
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- Veröffentlicht: Montag, 01. April 2019 09:06
- Geschrieben von Sebastian Meyer
Braunschweig soll nicht länger El Dorado für Baulandspekulationen sein!
Braunschweig ist nach einem Bericht der Fernsehsendung „Markt“ im NDR vom 28.01.2019 die Stadt mit den am stärksten steigenden Immobilienpreisen in Niedersachsen. Um dieser Entwick-lung Einhalt zu gebieten, fordert die BIBS-Fraktion nun eine Intervention der Stadt. Braunschweig soll künftig Flächen für Neubaugebiete bereits im Vorfeld, bevor sie als Bauland ausgewiesen werden, möglichst vollständig selbst übernehmen (siehe Antrag in der Anlage).
„Die Gründe für die steigenden Immobilienpreise liegen auf der Hand: Braun-schweig hat in der jüngsten Vergangenheit immer privaten Investoren Flächen für neue Baugebiete überlassen, ohne selbst als Käufer in Erscheinung zu treten“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Ob nun das innerstädtische Quartier ‚Langer Kamp‘, die Baugebiete ‚Roselies-Nord und Süd‘ und ‚Heinrich-der-Löwe‘ – nur wenige stadtbekannte Investoren haben sich Braunschweigs Filetstücke unter den Nagel gerissen. Und die Stadt verteilt Geschenke: Zuletzt verkaufte sie Grund-stücke im geplanten Neubaugebiet Trakehnenstraße an den Investor für einen Preis weit unter dem Verkehrswert für Bauland. Nach der Bebauung werden die Grund-stücke bereits das Fünffache an Wert hinzugewonnen haben, gibt die Verwaltung in ihrer Vorlage unumwunden zu.
Das ginge auch anders: in Göttingen tritt die Stadt selbst bei Grundstücksver-käufen auf, indem sie ihr per Gesetz eingeräumtes Vorkaufsrecht ausübt. Damit kauft Göttingen das Bauland günstiger auf, um die Immobilienpreise für die Häuslebauer günstig weitergeben zu können. Baugebiete werden städtisch realisiert, und so kann Göttingen durchaus auf seine ‚Kaufpreisbremse‘ Stolz sein.“
„Braunschweig ist ein El Dorado für Baulandspekulationen. Damit muss jetzt Schluss sein“, fügt BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum hinzu. „Das städtische Wohnraumversorgungskonzept soll so abgeändert werden, dass eine dem Allgemeinwohl dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet wird, wie es das Baugesetzbuch (BauGB) vorschreibt. Auch die Förderung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen und die Anforderungen kostensparenden Bauens sollen in der Braunschweiger Bauleitplanung künftig besondere Berücksichtigung finden,“ ergänzt Rosenbaum.