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Arbeitsgericht Braunschweig – kein guter Tag für Matratzen Concord

"Pressemitteilung"

14.12.2017 Der heutige Donnerstag war kein guter Tag für die Firma Matratzen Concord. Nach einigen Güteterminen über offene Zahlungsansprüche des Betriebsratsvorsitzenden, Karsten Knoke, die ergebnislos verliefen und bei denen die Verfahren im neuen Jahr fortgesetzt werden, schlossen sich mehrere Verkündigungstermine an.

Dabei ging es laut ver.di im Wesentlichen um vier Abmahnungen aus dem Sommer 2016, sieben Abmahnungen aus Mai 2017, mehrere Versuche, Kündigungen gegenüber Karsten Knoke auszusprechen und die Aufforderung, Äußerungen, die einer Sendung von Report im Fernsehen entstammten, künftig zu unterlassen.

Alle Verfahren wurden erfreulicherweise und erwartungsgemäß im Sinne des engagierten Kollegen entschieden. Damit ist erstinstanzlich entschieden, dass alle verhandelten Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen sind, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden darf und auch die getätigte kritische Äußerung nicht unterlassen werden muss. Es bleibt die Urteilsgründe abzuwarten.

Ob die Kanzleien Medla & Baldermann sowie Selting, die den Arbeitgeber vertreten, in Berufung gehen, wird erst dann zu erfahren sein. Angesichts des bisherigen Verlaufs steht das durchaus zu befürchten. ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller: „Wir freuen uns mit Karsten Knoke über diesen riesigen Erfolg und unterstützen ihn weiter in diesen Prozessen und allen, die noch kommen mögen. Mit unserem ver.di- Rechtsschutz vor Ort, den Rechtsanwälten Detlef Fricke aus Hannover und Stefan Gille aus Braunschweig wurden dem Arbeitgeber die rechtlichen Grenzen seines Handelns deutlich gemacht.“ Wertmüller wiest aber auf das eigentliche Problem hinter der Prozessflut hin: „Immer wieder setzen Unternehmen engagierte Betriebsräte massiv unter Druck, überziehen sie mit Abmahnungen und Verfahren und versuchen sie per Kündigung loszuwerden. Dem standzuhalten ist schwer und vor allem neue Betriebsräte werden eingeschüchtert und abgeschreckt.“ Dagegen würden zwei Dinge helfen, meint Wertmüller: Die Durchführung von Betriebsratswahlen per Gesetz zu erleichtern und gesetzliche Instrumente gegen Unternehmen schaffen, die Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit behindern und Beschäftigte bedrohen.

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