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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

"Pressemitteilung"

Rechtssicherheit für Einrichtungen, Betroffene und Angehörige

Immer wieder wird inzwischen bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Pflegeheim nach einer Patientenverfügung gefragt. Die Einrichtungen möchten sich dadurch absichern, ob Betroffene bereits ihren Willen zu der gewünschten Behandlung geäußert haben. Aber nicht nur Kliniken und Heime, sondern auch die Angehörigen werden durch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entlastet und können dem Wunsch des Betroffenen entsprechend handeln – ohne sich vorher jeden einzelnen Schritt genehmigen zu lassen. „Es geht alle an, denn ob durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt – plötzlich kann man in eine Situation geraten, in der man nicht mehrhandlungsfähig ist und nicht mehr seinen eigenen Willen äußern kann“, wie Kai Bursie, Regionalleiter des Sozialverbands Deutschland (SoVD) inBraunschweig, aus Erfahrung mit Mitgliedern berichtet. „Dann ist es wichtig, dass man bereits vorher festgelegt hat, welche medizinische Behandlung man zum Beispiel ausschließen möchte und welche Personen für einen selber entscheiden sollen“, führt er aus. Und tatsächlich, hat man zum Beispiel keine Vorsorgevollmacht übertragen, bestimmen im Zweifel Gerichte, wer als Betreuer eingesetzt wird und über das Schicksal und das Vermögen des Betroffenen entscheidet – und damit über das der ganzen Familie. Ähnlich ist es bei der Patientenverfügung. Ist diese nicht schriftlich fixiert, entscheiden im Fall der Fälle nur noch die Ärzte über die weitere medizinische Behandlung – noch nicht mal ihre Ehepartner oder ihreKinder haben dann ein Mitspracherecht. „Wenn man sich etwas Zeit nimmt, um diese Vorsorge zu treffen, kann man Schlimmes verhindern“, berichtet Bursie aus der Erfahrung seiner Beratungen.

Neben der durch den TÜV und unabhängige Berater zertifizierten sozialen Rechtsberatung rund um die Themen Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung und Hartz IV bietet der SoVD Service in den Bereichen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Der Verband setzt sich zudem bundesweit für sozial Benachteiligte gegenüber der Politik und Gesellschaft ein. „Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern und Braunschweiger Bürgern eine Gemeinschaft“, wie Edda Schliepack, 1. Kreisvorsitzende in Braunschweig und Bundesfrauensprecherin, hinzufügt. „Denn neben zwei öffentlichen Begegnungszentren in Braunschweig                                                                             

organisieren unsere 12 Ortsverbände in der Stadt regelmäßig Treffen, Fahrten und Veranstaltungen. Oft leiden Senioren oder sozial Benachteiligte unter Isolation und Einsamkeit, wir möchtengegensteuern“, führt Schliepack aus.

Nähere Informationen zum SoVD in Braunschweig gibt es im Internet unterwww.sovd-braunschweig.de.

Das Beratungszentrum, Bäckerklint 8, (Innenstadt), bietet Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr die Beratung an,(Tel.: 05 31/480 760, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ). Der Mitgliedsbeitrag beträgt höchstens 6 Euro pro Person im Monat.

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