Fitnessstudios – Vertragsfallen vermeiden Verbraucherzentrale gibt Tipps
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 09. Januar 2019 14:36
- Geschrieben von Irina Prosenok Beratungsstelle Braunschweig

Fitnessstudios – Vertragsfallen vermeiden Verbraucherzentrale gibt Tipps
* Vor Vertragsschluss den Fitnessvertrag und das Kleingedruckte prüfen
* Vor Ort vereinbarte Verträge können nicht widerrufen werden
* Außerordentliche Kündigungen sind in Ausnahmefällen möglich
Braunschweig, 09.01.2019 - Regelmäßig im Januar boomen wieder die Neuan-meldungen für die Fitnessstudios. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, der Ausstieg dagegen umso schwieriger. Viele Studiobetreiber versuchen, Hobby-Sportler mit langen Mindestlaufzeiten, automatischen Verlängerungen von Laufzeiten oder ungünstigen Kündigungsfristen dauerhaft an sich zu binden.
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Die Welt des Lobbyismus treibt immer wieder erstaunliche Blüten. So auch 2018. Anfang des Jahres deckten Journalisten auf, dass Wissenschaftler in den USA im Auftrag der deutschen Autolobby an Affen herumexperimentierten. Ein mysteriöser Milliardär steckt wahrscheinlich hinter der verdeckten Wahlkampfhilfe für die AfD. Und eine deutsche Bundestagsabgeordnete, die Geld von einem Aserbaidschan-Lobbyisten annahm und gleichzeitig die gefakten Wahlen in dem autokratischen Land ganz toll fand, bekam vom Europarat zwar ein lebenslanges Hausverbot, darf im Bundestag aber weiter ein- und ausgehen.
Anmerkungen zu Ann Pettifors neuem Buch: „Die Produktion des Geldes – Ein Plädoyer wider die Macht der Banken“ (in Deutsch: Hamburger Edition HIS-Verlag, Hamburg 2018)