Welttierschutztag am 4. Oktober 2018: Tierquälerei bei Tiertransporten!
- Donnerstag, 04. Oktober 2018 12:00
- Diana Plange,Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin
Kälber werden überall auf der Welt enthornt, wenn die Rinder intensiv genutzt werden. Enthornung ist ein äußerst schmerzhafter Prozess, bei dem mit einem glühenden Eisen die Hornknospen ausgebrannt werden. Auch in ca. 70 % der Bio-Betriebe wird die Enthornung praktiziert. Das betäubungslose Enthornen ist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Tierschutzgesetzes bei Kälbern unter 6 Wochen erlaubt. An diesen Kälbern sind die Verletzungen gut sichtbar.
Fotos: Uwe Meier
Gemeinsame Presseerklärung aller Tierschutzbeauftragten der Bundesländer zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2018:
Allein in den drei Monaten Juli/August 2017 und Juli 2018 wurden nachweislich 210 Langzeittransporte aus Deutschland über die bulgarisch- türkische Grenze in Länder außerhalb der EU genehmigt und abgefertigt, obwohl die zulässigen Transporttemperaturen von 30 Grad vorhersehbar überschritten wurden. Bei diesen Transporten kam es durch Überhitzungen zu schweren Tierquälereien, zu denen die abfertigenden TierärztInnen Beihilfe geleistet haben. Die zuständigen Ministerien müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass keine Tiertransporte abgefertigt werden, wenn auf der Transportstrecke voraussehbar Außentemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind.
Im oben beschriebenen Zeitraum wurden knapp 7500 Rindern, die in heißen Transportfahrzeugen untergebracht waren, länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Bei mindestens 186 von insgesamt 210 Transporten wurden während des Transportes im Innenraum Temperaturen von weit über 30 bis zu 49 Grad Celsius gemessen. Nur bei 26 der 210 Transporten lag die Temperatur bei 30° Grad oder darunter. Die Transporter haben in der Regel keine Klimaanlage, womit bereits bei Abfertigung damit zu rechnen ist, dass die Rinder erheblichen Leiden ausgesetzt sein werden. Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, dafür zu sorgen, dass in 2019 keine Transporte abgefertigt werden, wenn auf dem Transport Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten sind. Solches Tierleid, wie es in diesem Jahr vorgekommen ist, darf sich nicht wiederholen. Weiterhin lehnen die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Tiertransporte in Drittländer generell ab, wenn die Tiere am Zielort voraussehbar unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden.
Diana Plange,Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin