Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


BIBS: Nahversorgung im Kanzlerfeld auch ohne Neubau gesichert

Die BIBS-Fraktion unterstützt die Forderungen der BI Kanzlerfeld, die Auslegung des Bebauungsplans „Franz-Rosenbruch-Weg“  zurückzustellen und auf den Neubau eines „Görge-Edeka-Marktes“ auf dem Bolzplatz am Franz-Rosenbruch-Weg zu verzichten. Die Nahversorgung im Kanzlerfeld ist nach Ansicht der BIBS-Fraktion auch ohne die Realisierung dieses Projektes gesichert.

„Die Politik sollte nicht alternativlos nur mit einem Nahversorger planen“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum. „Denn auch ohne den Neubau gab es in der Vergangenheit immer wieder Interessensbekundungen anderer Nahversorger, die sich eine Niederlassung im vorhandenen Bestand vorstellen konnten. Die Verwaltung hat aber offenbar selbst keine weiteren Schritte in dieser Richtung unternommen, obwohl ihr diesbezügliche Schreiben von Interessenten vorliegen.

Wir fordern die Verwaltung auf, die Auslegung des Bebauungsplans auch mit Blick auf rechtliche Unsicherheiten zurückzustellen. Denn bislang hat die Stadtverwaltung diese Auslegung dreimal wiederholen müssen, da der Plan jedesmal Abwägungsfehler enthielt. Und aus dem nun neu erarbeiteten Bebauungsplan geht nicht eindeutig hervor, ob die vergangenen Fehler behoben wurden. Ein Verweis auf die Umstellung des Verfahrens reicht da nicht aus. Zudem hat die Verwaltung es seit 2013 nicht für nötig erachtet, eine Ersatzfläche für den wegfallenden Bolzplatz zu schaffen.“ Die BIBS-Fraktion wird den geplanten (mittlerweile vierten!) Auslegungsbeschluss in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.03.2019 daher ablehnen.

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.