Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

Die Suchfunktion der Archivfassung ist NICHT mehr aktiv. Sie finden die Beiträge der Jahre 2005 bis 2019 jedoch über https://www.braunschweig-spiegel.de
Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

Chronologisch beginnt der b-s hier: http://archiv.braunschweig-spiegel.de/index.php/diese-zeitung-seit-2005


SoVD-Tipp: Lassen Sie sich Ihre Stromkosten für E-Rolli & Co. erstatten

Wenn jemand ein elektrisches Hilfsmittel benötigt, wird dies meistens vom Arzt verordnet und – wenn alles gut läuft – auch von der Krankenkasse bezahlt. Was viele aber nicht wissen: Auch die Stromkosten für den E-Rolli, das Beatmungsgerät oder die Wechseldruckmatratze müssen von der Kasse bezahlt werden. Der SoVD in Braunschweig hilft Ihnen dabei, die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Wer häufig seinen E-Rollstuhl aufladen oder regelmäßig einen Inhalator benutzen muss, hat erhöhte Stromkosten. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Kunden aber darüber auf, dass sie diese Kosten erstatten müssen. „Die meisten unserer Mitglieder, die ein elektrisches Hilfsmittel haben, kennen diese Regelung gar nicht. Dabei gab es schon 1997 ein Urteil vom Bundessozialgericht dazu“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. Das Ergebnis: Die meisten Betroffenen würden die erhöhten Stromkosten einfach selbst bezahlen.

Hinzu kommt, dass die Regelungen der Krankenkassen unterschiedlich sind. „Manche zahlen eine Pauschale, andere rechnen nach Verbrauch ab. Das muss aber beantragt werden. Bei manchen Kassen gibt es dafür einen Vordruck, anderen reicht ein formloses Schreiben“, so Bursie weiter. Wer sich unsicher bei der Beantragung ist, kann sich auch einfach an den SoVD wenden. „Wir übernehmen dann den Papierkram und legen – falls es notwendig sein sollte – auch Widerspruch gegen die Entscheidung ein“, sagt der Regionalleiter. Die einzige Voraussetzung für die Kostenübernahme: Das Hilfsmittel muss vom Arzt verordnet und von der Kasse bezahlt worden sein. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Stromkosten rückwirkend für die vergangenen vier Jahre geltend zu machen. „Das lohnt sich auf alle Fälle“, weiß Bursie.

Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen Ihnen die Sozialberater des SoVD gerne zur Verfügung. Das Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie im Bäckerklint 8 in der Braunschweiger Innenstadt. Telefon: 0531/480760. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Additional information

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.