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Gleiches Recht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften

Das so genannte besondere Kirchgeld wird im Rahmen der steuerlichen Gleichbehandlung künftig auch bei eingetragenen Lebenspartnern erhoben: Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Kirchensteuerrechts beschlossen. "Mit diesem Gesetz wird Steuergerechtigkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften erreicht", erklären dazu die SPD-Landtagsabgeordneten aus Braunschweig, Landtagsvizepräsident Klaus-Peter Bachmann, Christoph Bratmann und Dr. Christos Pantazis.

Nachdem die Religionsgemeinschaften und Verbände beteiligt wurden, erfolgt nun die Einbringung in den Landtag. Regierungskoalition und Landesregierung gehen davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann.

Der Gesetzentwurf setzt die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Kirchensteuerrecht um. Damit soll eine Ungleichbehandlung bei der Erhebung der Kirchensteuer vom Einkommen und dem besonderen Kirchgeld vermieden werden.

„Die begünstigenden Regelungen dieses Gesetzes werden für alle noch offenen Fälle angewendet", erklären die drei Braunschweiger SPD-Landtagsabgeordneten. Die Erhebung des besonderen Kirchgelds, das nun im Rahmen der Gleichbehandlung auch bei eingetragenen Lebenspartnern zum Tragen kommen wird, sei jedoch erst ab dem Veranlagungszeitraum 2014 vorgesehen. Dies betreffe Kirchenmitglieder, deren Partner keiner Religionsgemeinschaft angehören oder einer, die keine Steuern erhebt.

Daneben ist im Gesetzentwurf vorgesehen, die bereits vollzogenen einkommensteuerrechtlichen Änderungen des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Kirchensteuerrahmengesetz nachzuvollziehen.

Darüber hinaus berücksichtigt der Gesetzentwurf Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung eines automatisierten Verfahrens zum Einbehalt der Kirchenkapitalertragsteuer, das das bisherige Verfahren ablöst. Die Kirchenkapitalertragsteuer wird seit 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben.

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