Eines der geheimsten Gremien Deutschlands!
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- Veröffentlicht: Samstag, 26. Juli 2014 13:59
- Geschrieben von Thilo Bode
Kennen Sie eigentlich die DEUTSCHE LEBENSMITTELBUCHKOMMISSION? Nein? Und Sie wissen auch nicht, was diese Kommission so treibt? Kein Wunder, denn diese Kommission ist extrem lichtscheu: Dass sie niemand kennt, sie im Geheimen tagt und die Protokolle der Sitzungen ebenfalls geheim sind, hat nämlich System. Diese Kommission ist der schlagende Beweis dafür, dass bei uns nicht der Kunde der König im Lebensmittelmarkt ist, sondern die Lebensmittel-Lobby die Regeln diktiert!
Alles halb so wild? Mitnichten! Denn diese Kommission beeinflusst unsere tägliche Ernährung und damit unser tägliches Leben. Sie legt nämlich die sogenannten aus was und auf welche Weise eine Leberwurst hergestellt werden muss, damit sie den Namen „Kalbfleisch-Leberwurst" tragen darf. Oder ob überhaupt und wie viele Kirschen in einem Tee sein müssen, damit er als Kirsch-Tee verkauft werden darf.
Die deutsche Lebensmittelbuchkommission fasst ihre Entscheidungen im „Deutschen Lebensmittelbuch" auf über 500 Seiten zusammen. DIESES LEBENSMITTELBUCH MÜSSTE ABER EIGENTLICH „ANLEITUNG ZUM LEGALEN ETIKETTENSCHWINDEL" heißen.
BEISPIEL 1: FRUCHTFÜLLUNG UND FRUCHTCREMEFÜLLUNG
Das Deutsche Lebensmittelbuch sieht vor, dass Fruchtfüllungen aus einem wesentlichen Anteil an Früchten bestehen müssen. Fruchtcreme- oder Fruchtkremfüllungen - wie sie im Deutschen Lebensmittelbuch heißen - hingegen müssen keine Früchte enthalten. Statt der Früchte dürfen Aromen und Farbstoffe Geschmack und Farbe einer echten Fruchtfüllung imitieren. Hätten Sie den Unterschied gekannt? Vermutlich nicht - außer natürlich, Sie gehen stets mit dem Deutschen Lebensmittelbuch unter dem Arm einkaufen.
WIR FRAGEN UNS: WARUM HEIßT „FRUCHTCREMEFÜLLUNG" EIGENTLICH NICHT „CREMEFÜLLUNG OHNE FRÜCHTE MIT AROMEN UND FARBSTOFFEN"?
BEISPIEL 2: ZITRONENLIMONADE
Zitronenlimonade muss absolut nichts mit echten Zitronen zu tun haben. Das Deutsche Lebensmittelbuch erlaubt es Unternehmen, einen Mix aus Wasser,
Zucker, Aroma und der chemisch hergestellten zahnschädigenden Zitronensäure E330 herzustellen und als „Zitronenlimonade" zu verkaufen. Obwohl das Getränk
niemals eine einzige Zitrone zu Gesicht bekommen haben muss, dürfen diese gelb und lecker auf dem Etikett prangen.
WIR FRAGEN UNS: WARUM HEIßT EINE SOLCHE ZITRONENLIMONADE EIGENTLICH NICHT „ZUCKER-WASSER MIT AROMA UND E330 (CHEMISCH HERGESTELLTE ZITRONENSÄURE)"?
BEISPIEL 3: GEFLÜGELWÜRSTCHEN
Wissen Sie, woraus Geflügelwürstchen hergestellt werden? Aus Geflügel. Klar. Aber war Ihnen bewusst, dass „Geflügelwürstchen" auch Schweinespeck beigemischt wird? Wer aus welchen Gründen auch immer auf Schweinefleisch verzichten möchte, der wird mit der Bezeichnung „Geflügel" nach allen Regeln der Kunst getäuscht!
WIR FRAGEN UNS: WARUM HEIßEN SOLCHE GEFLÜGELWüRSTCHEN NICHT EINFACH „GEFLÜGELWÜRSTCHEN MIT SCHWEINESPECK"?
Der Grund ist einfach: Weil in der Lebensmittelbuchkommission - es ist nicht zu fassen - die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie alles blockieren können, was ihnen nicht in den Kram passt. Weil Vertreter von Unilever (Knorr, Becel, Rama, Langnese) und Co. ihren festen Platz in der Lebensmittelbuchkommission haben! Kein Wunder also, dass die Heimlichtuerei dieser Kommission Programm ist. Wenn Sie das genauso unerträglich finden wie wir, dann helfen Sie uns, diese Kommission abzuschaffen - und werden
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