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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/braunschweig

Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert, was sich für Verbraucher ändert

Braunschweig, 12.06.2014. Ab diesem Freitag gelten für den Einkauf im Internet, per Telefon, im Versandhandel sowie auf der Straße und in der eigenen Wohnung neue Verbraucherrechte. Damit wird die europäische Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Neben verbesserten Regeln sind einige Änderungen auch nachteilig für Verbraucher.

So fällt das ewige Widerrufsrecht bei fehlerhafter oder nicht erfolgter Widerrufsbelehrung für deutsche Verbraucher weg. Das Widerrufsrecht erlischt nunmehr spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware. „Gibt es Ärger mit einem Vertrag oder fühlen sich Verbraucher übers Ohr gehauen, sollten sie sich deshalb mit einer Überprüfung des Vertrages insbesondere der Widerrufsbelehrung nicht viel Zeit lassen", rät Sandra Coors, Juristin von der Verbraucherzentrale in Braunschweig. Im Gegenzug können Käufer jetzt ihre Bestellung noch 14 Tage nach Erhalt der Ware auch bei grenzüberschreitenden Verträgen oder beim Urlaubs-Kauf im europäischen Ausland widerrufen.

Ein weiterer Nachteil für den Verbraucher: Es kann sein, dass er das Porto für die Rücksendung selbst zahlen muss. Die neue Regelung dazu ist aber kein Muss. Online- oder Versand-Händler können weiterhin freiwillig das Rückporto übernehmen und werden dies auf ihrer Homepage oder im Katalog darlegen bzw. bewerben. Händler, die die Kosten nicht übernehmen wollen, müssen auf ihrer Homepage oder im Katalog darüber informieren, dass der Käufer die Retourekosten im Falle des Widerrufs zu zahlen hat und welche Kosten anfallen. Fehlen diese Informationen des Händlers, muss dieser die Standard-Rücksendekosten übernehmen. Zusatzkosten für Expresslieferungen bleiben aber beim Verbraucher hängen.

Karin Goldbeck rät: „Verbraucher sollten zukünftig auf der Homepage oder im Katalog auf die Informationen der Händler zu den Rücksendekosten achten."

Außerdem muss der Käufer zukünftig den Widerruf eindeutig erklären. Das alleinige Zurücksenden der Ware ohne Kommentar reicht nicht mehr aus.

Weitere Informationen zur Verbraucherrechterichtlinie hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen auf ihrer Internetseite unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de veröffentlicht.

 

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