PI - Abmahnung wegen Streaming auf Youtube
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- Veröffentlicht: Freitag, 07. März 2014 22:35
- Geschrieben von Sandra Coors Beratungsstelle Braunschweig
Abmahnung wegen Streaming auf YouTube Trittbrettfahrer Zajonc und Ruck wollen Kasse machen
Braunschweig, 07.03.2014. Abmahnungen wegen Streaming scheinen in Mode zu kommen. Anfang des Jahres hatte die Anwaltskanzlei Urmann + Kollegen Internetnutzer tausendfach abgemahnt, weil sie unerlaubt auf der Website von Redtube Pornofilme gestreamt haben sollen. Nun berichten Verbraucher der Verbraucherzentrale, sie haben eine Ab-mahn-E-Mail wegen Streaming von den Rechtsanwälten Dirk Uwe Zajonc & Florian Ruck aus Gütersloh erhalten.
Angeblich sollen sie im Jahr 2013 über YouTube ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk angesehen haben und auf ihrem PC zwischengespeichert haben. Diese notwendige Zwischenspeicherung würde ein Vervielfältigen darstellen und sei nicht erlaubt. Innerhalb von 10 Tagen solle man rund 40 Euro überweisen, andernfalls würden sich die Kosten um ein Vielfaches erhöhen. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, diese Mail zu ignorieren und nicht zu zahlen.
In der zweiseitigen E-Mail - gespickt mit zahlreichen Hinweisen auf Paragrafen und Gerichtsurteilen - teilt die frei erfundene Kanzlei
Zajonic-Ruck den Angeschriebenen mit, dass sie im Auftrage der Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) handele. Beweissichere Daten seien von einer beauftragten Ermittlungsfirma dokumentiert. Das Landgericht Homburg habe die angebliche Rechtsverletzung bejaht und der Anwaltskanzlei die Erlaubnis erteilt, vom Internetserviceprovider die Herausgabe der persönlichen Daten zu verlangen.
Sandra Coors, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu: „Hier versuchen Trittbrettfahrer wieder einmal schnell Kasse zu machen, denn Abmahnungen per E-Mail sind ein lukratives Geschäft. Die vermeintlichen Beweise ziehen wir allerdings in Zweifel, die Anschreiben sind absolut unseriös." Denn weder werden das betreffende Musikwerk noch die IP-Adresse benannt. Auch der konkrete Tatzeitpunkt fehlt. Betroffene Verbraucher sollten auf keinen Fall auf diese Mail reagieren oder den Betrag zahlen. Echte Abmahnungen werden zudem immer per Post zugestellt.