Liebe Leser und Leserinnen des b-s! Der b-s hat ab 1. Mai 2019 unter braunschweig-spiegel.de einen neuen Auftritt. Unter archiv.braunschweig-spiegel.de erreichen Sie den b-s von 2008 bis April-2019 in seiner letztmaligen Form, incl. funktionsfähiger interner Beitragslinks, als historisches Dokument.

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Die Menüstruktur der Archiv-Fassung ging dabei jedoch komplett verloren.

Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Angebote von web.de und gmx.de nicht immer kostenfrei

Beratungsstelle Braunschweig

Verbraucherzentrale: Achtung Vertragsabschluss

Braunschweig, 03.09.2013. Immer wieder stolpern Internetnutzer über vermeintliche „Gratis-Angebote" von Freemail-Diensten wie web.de oder gmx.de. in die Kostenfalle. Zu Geburtstagen wird per E-Mail gratuliert oder es öffnet sich ein Popup-Fenster, in denen ein erweitertes Postfach und ein größeres Speichervolumen angeboten werden. Auf den ersten Blick klingen die Offerten verlockend. „Wer nicht genau liest und voreilig klickt, hat schnell einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen", warnt Sandra Coors, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Braunschweig.

„Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag", heißt es in E-Mails. Oder „Ihr Zugang ist wieder freigeschaltet" - da man länger nicht eingeloggt war, habe der Freemail-Dienst das Postfach inaktiv geschaltet. Um nie wieder inaktiv zu sein, empfiehlt er den 'Premium'-Status. Vollmundig werden die Vorzüge von Premium-Accounts oder einer ‚Club-Mitgliedschaft' beworben: mehrere Gigabyte Speicherplatz und hundert Megabytes E-Mail-Anhänge versenden und/oder empfangen. Erst im „Kleingedruckten" steht dann, dass sich - nach Ablauf einer kurzen Testphase - die Laufzeit des Vertrages automatisch um jeweils 12 weitere Monate verlängert. Mit dem ‚Kaufen'-Button wird der Abschluss des Dienstes bestätigt.

Im Anschluss versenden Anbieter zwar eine Willkommens-Mail und informieren über die Nutzungsvorteile. Details über Vertragslaufzeit oder Hinweise zum Abonnement finden sich aber erst auf den zweiten Blick. Eine Widerrufsbelehrung steht häufig erst am Ende der E-Mail. Rechtsexpertin Coors vermutet, dass diese E-Mail bei den zahlreichen Werbemails der Dienste untergeht. Vor allem auch, weil der Betreff in vielen Fällen unkonkret ist. Außerdem gehen Verbraucher nicht davon aus, kostenpflichtiges „Club"-Mitglied geworden zu sein. Viele haben unbewusst einen Vertrag geschlossen oder sind von einer kostenfreien Anmeldung ausgegangen.

Rechnungen und Mahnungen versenden die Diensteanbieter per Mail. Ignoriert der Verbraucher diese, wird der Account gesperrt. Die Anbieter gehen dann dazu über, Rechnungen oder Anwaltsschreiben per Post zu versenden. Erst jetzt schrecken viele Betroffene auf. In der Regel zu spät, denn sie sind zur Zahlung verpflichtet.

Tipps der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
▪Aufmerksam die Internetseiten lesen; öffnen sich Popup-Fenster, diese mit Bedacht schließen oder die Funktion „weiter zum Postfach" klicken.
▪Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande. Auch wenn eine kostenfreie Testphase versprochen wird, geht diese nahtlos in ein kostenpflichtiges Abo über. Daher rechtzeitig den Vertrag widerrufen – am besten schon in der Testphase.
▪Nicht jede Mail im Posteingang ist eine Werbemail, die Betreffzeilen sagen nicht unbedingt etwas über den Inhalt der Mail aus.

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Gehr
Beratungsstelle Braunschweig

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