Staatlich geförderte Pflegeversicherung – Hit oder Niete?
- Details
- Veröffentlicht: Mittwoch, 24. April 2013 13:25
- Geschrieben von Gabriele Peters, Verbraucherzentrale
Statt „Pflege-Bahr“ besser Pflegetagegeldversicherung ohne staatliche Zulage
Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig
Hannover, 24.04.2013. Seit Anfang 2013 fördert der Staat die zusätzliche private Pflegevorsorge. Wer eine private Pflegetagegeldversicherung nach den gesetzlichen Vorgaben (Mindestleistung von 600 Euro in Pflegestufe III) abschließt und mindestens zehn Euro monatlich selbst zahlt, erhält eine Zulage von fünf Euro im Monat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zu einem anderen Weg: Wer es sich leisten kann und noch keine Erkrankung hat, sollte besser eine ungeförderte Pflegetagegeldpolice abschließen. Sie kann die mögliche finanzielle Lücke im Pflegefall tatsächlich decken.
Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen (sog. „Pflege-Bahr“) bieten auf den erstenBlick einen großen Vorteil: jeder ab 18 Jahren kann einen Vertrag abschließen, soweit er noch nicht pflegebedürftig ist. Die Höhe des Beitrags ist nur abhängig vom Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen. Eine vorherige Risikoüberprüfung findet nicht statt und die Versicherer dürfen keinen Antrag ablehnen oder mit ihren Kunden etwaige Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Nachteil: in der Regel kann damit keine ausreichende Leistung für den Pflegefall versichert werden. Außerdem sind die Versicherungsbedingungen schlechter als die bei guten ungeförderten Produkten. So gibt es beim „Pflege-Bahr“ beispielsweise bis zum erstmaligen Bezug von Leistungen meist eine Wartezeit von fünf Jahren und auch im Leistungsfall müssen die Beträge weiter gezahlt werden. Bei Pflegetagegeldtarifen ohne Zulagenförderung gibt es dagegen in der Regel keine Wartezeit und im Leistungsfalle entfällt bei günstigen Tarifen die weitere Beitragszahlungspflicht schon ab Pflegestufe 0 oder I. Während bei einem Normaltarif mit sehr guten Bedingungen beispielsweise der Anspruch auf das volle versicherte Tagegeld schon bei einer stationären Pflege mit Pflegestufe I gewährt wird, gibt es beim „Pflege-Bahr“ den vollen Tagessatz erst bei Pflegestufe III. In vielen Fällen reicht diese Mindestleistung von 600 Euro nicht aus, um den Eigenanteil für den tatsächlichen Pflegeaufwand bezahlen zu können.
Wer sich individuell und anbieterunabhängig beraten lassen möchte, kann das kostenpflichtige Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen. Die Versicherungsexperten helfen, die richtige Auswahl zu einer Pflegetagegeldversicherung zu treffen.