Verwaltungsgericht: Die Verwaltung hat ohne Beschränkung zu dienen
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 25. April 2013 12:09
- Geschrieben von Uwe Meier

Heute wurde in den zwei Rechtsstreitigkeiten BIBS und Piratenpartei gegen die Stadt Braunschweig vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig das Urteil gesprochen. Es ging um Akteneinsichten und Auskunftpflichten durch die Verwaltung Ratsmitgliedern gegenüber (Siehe B-S) Hoffmann hatte der BIBS-Fraktion Akteneinsicht und einem Piraten-Stadtrat die Auskunft verweigert. Den Rechtsauffassungen der BIBS und der Piratenpartei folgte das Gericht in seinen Urteilen vollumfänglich. Die zwei Entscheidungen des OB Dr. Hoffmann waren rechtswidrig. Dr. Hoffmann wurde verurteilt dem Abgeordneten der Piraten den vollen Wortlaut der Verträge mitzuteilen. Und er wurde verurteilt, dass er der BIBS die Akteneinsicht von vornherein nicht verwehren durfte. Darüber hinaus habe der Rat eine umfassende Pflicht, den OB zu überwachen.
Die Kosten, zweimal 5000,00 € trägt die Beklagte (Stadt). Eine Berufung wird nicht zugelassen. Beim OVG kann jedoch eine Berufung beantragt werden.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts
Schäuble tut nicht, was er sagt: Attac, Netzwerk Steuergerechtigkeit und Transparency Deutschland fordern Ende anonymer Briefkastenfirmen
Heute fand wieder eine Ratssitzung statt. Zahlreiche interessante und für viele Bürger der Stadt wichtige Themen standen wieder auf der Tagesordnung: So zum Beispiel Bebauungspläne, der Wohnungsmarkt und Kindertagesstätten in Braunschweig, Atommülltransporte und Atommülllagerung auf dem Stadtgebiet und die Bebauung am BraWoPark.
Der Rat der Stadt hat die Pflicht die Verwaltung zu kontrollieren. Die BIBS sieht diese Pflicht als Verpflichtung und die Piraten immer dann, wenn es dringend geboten erscheint. Die 
Die Diskussion um die Transparenz der Braunschweiger Verwaltung kommt nicht zur Ruhe: Am 25. April um 09:30 Uhr wird das Verwaltungsgericht Braunschweig in zwei Verfahren darüber verhandeln, ob der Oberbürgermeister einer Stadt den Ratsmitgliedern Einsicht in Verträge der Stadt mit Dritten gewähren muss, oder nicht. Konkreter Anlass waren verschiedene Verträge der Stadt mit der Richard Borek Stiftung, deren – unter anderem stadtgestalterisches – Engagement von Teilen der Bevölkerung kritisch gesehen wird.