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Veröffentlicht: Dienstag, 21. August 2012 22:08
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Geschrieben von Pressemitteilung der Piratenpartei
Eine einfache Frage stellte die Braunschweiger Piratenfraktion an die Verwaltung: „In welchen Bereichen wird in Braunschweig der öffentliche Raum durch staatliche Stellen optisch (z. B. durch Kameras) oder akustisch (z. B. durch Mikrophone) überwacht?“.
Dass die Antwort [1] derart wortkarg ausfallen würde, überraschte dann doch. Die Stadt setze im Bereich der Feuerwehr Kameras zur Überwachung der Ausrückbereiche ein. Außerdem betreibe die Stadt drei Webcams, die auf der Internetseite präsentiert würden.
Ob es noch weitere Kameras im Stadtgebiet gebe? „In welchem Umfang optische oder akustische Überwachungen im öffentlichen Raum durch andere staatliche Stellen im Stadtgebiet erfolgen, ist hier nicht bekannt.“
Das mag den ein oder anderen verwundern – schließlich sind in direkter Nähe zum Rathaus eine ganze Reihe Kameras installiert. Allein an der Haltestelle Rathaus sind zwei Kameras – eine feststehende und eine schwenkbare („Dome“-) Kamera installiert. Inklusive gesetzlich vorgeschriebenem Hinweisschild.
„Bei der vorliegenden Antwort könnte man den Eindruck gewinnen, die Verwaltung liefe mit geschlossenen Augen durch die Stadt.“, meint Ratsherr Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann zur Stellungnahme der Verwaltung, und ergänzt: „Ich finde es schon recht verwunderlich, dass man sich in der Verwaltung scheinbar kaum für Maßnahmen der Sicherheitsbehörden im eigenen Stadtgebiet interessiert.“
Die Piratenpartei sieht den Einsatz von Videoüberwachung kritisch [2]. Diverse Studien, beispielsweise aus dem Überwachungsland Nummer 1, Großbritannien [3], würden zeigen, dass die Kriminalitätsraten nicht sinken, sondern partiell sogar steigen würden. Während die Überwachung quasi keinen Einfluss auf Affektkriminalität (z.B. Körperverletzung) zeige, würden sich andere Formen der Kriminalität – wie z.B. Drogendelikte – in andere, nicht überwachte Bereiche verlagern.
Weiterlesen: Kameraüberwachung in Braunschweig – der Verwaltung nicht bekannt