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NSU: "Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch." (Berthold Brecht)

Das Oberlandesgericht München hat Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit der Urteilsverkündung im NSU-Prozess wird jedoch keine Ruhe einkehren - im Gegenteil: Die Auseinandersetzung um die Hintergründe der unheimlichen Mordserie geht weiter. Und das zu Recht!

Die Strafe für Beate Zschäpe ist nämlich nur dann folgerichtig, wenn die Konstruktion der Anklage stimmt: Die NSU-Terrorgruppe habe lediglich aus den drei Mitgliedern Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, bestanden. Doch wenn dieses Konstrukt im Zweifel steht, passt auch die Strafe nicht mehr so ohne weiteres. Sechseinhalb Jahre Aufklärung haben ergeben, dass die Tätergruppierung größer als drei gewesen sein muss. Beim Polizistenmord in Heilbronn ist zwingend von mindestens vier bis sechs Tätern auszugehen. Doch über diesen erweiterten Täterkreis, einschließlich des verdächtigen Verfassungsschutzes wurde nicht verhandelt. Warum nicht? Die Antwort können Sie im Kommentar von Heribert Prantl von der SZ lesen.

Das Drei-Täter-Konstrukt des Generalbundesanwaltes (GBA) ist längst widerlegt. Irritierender Weise stützt ausgerechnet die Hauptangeklagte Zschäpe dieses Konstrukt. Sie hilft der Anklage - und hat doch selbst nichts davon. Zumindest nicht erkennbar.

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