Pressemitteilung des ADFC Braunschweig: Rechte und Pflichten von Radfahrern
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- Veröffentlicht: Dienstag, 22. April 2014 21:40
- Geschrieben von Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Braunschweig e.V.
Pressemitteilung des ADFC Braunschweig vom 22. April 2014

Fahrrad-Staffel der Polizei Münster
Rechte und Pflichten von Radfahrern: ADFC weist Kritik zurück und bekräftigt die Forderung nach Einführung einer Fahrrad-Staffel der Polizei in Braunschweig.
In der Braunschweiger Zeitung vom 09.04.2014 wurde über eine Anfrage von Leser Wilhelm Drix berichtet, was Fußgänger gegen Radfahrer unternehmen können, wenn diese sich nicht an Regeln halten und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Gerhard Behme äußerte sich daraufhin in einem Leserbrief, veröffentlicht in der Braunschweiger Zeitung am 17.04.2014, und kritisierte die Glaubwürdigkeit des ADFC, da dieser sich nur um die Rechte von Radfahrern kümmere - nicht aber um deren Pflichten.
"Den Vorwurf, dass sich der ADFC ausschließlich um die Stärkung der Rechte von Radfahrern einsetze, weise ich entschieden zurück" sagte Jörg Nuckelt, Voristzender des ADFC Braunschweig e.V. "Der ADFC bekennt sich selbstverständlich zu den Rechten von Radfahrern bei der Teilnahme im Straßenverkehr, betont jedoch auch immer wieder und eindeutig, welchen Pflichten Radfahrer nachzukommen haben", stellt Jörg Nuckelt weiterhin klar. So positioniere sich der ADFC beispielsweise entschieden gegen so
genannte Geisterradler sowie das Fahren auf Gehwegen, sofern dort das Radfahrern nicht ausdrücklich gestattet ist. Darüber hinaus werden gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Ampelschaltungen für Radfahrer verbessert, um so die Regelakzeptanz zu erhöhen. Mit der jährlich von der Fahrradinitiative Braunschweig veranstalteten Lichtaktion wird außerdem jedes Jahr ein aktiver Beitrag geleistet, um die Anzahl der mit Licht fahrenden Radfahrer zu erhöhen.
Gleichzeitig sei aber auch festzustellen, dass die Überwachung und Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung nicht Aufgabe des ADFC ist, sondern eindeutig und primär im Zuständigkeitsbereich der Polizei liegt. Der ADFC begrüßt daher ausdrücklich die Durchführung und Ausweitung von Verkehrskontrollen aller Verkehrsteilnehmer durch die Polizei.
In der Vergangenheit hat sich der ADFC z.B. wiederholt für die Einführung einer Fahrrad-Staffel der Polizei ausgesprochen. Dazu Jörg Nuckelt: "In Münster gehört die Fahrrad-Staffel der Polizei zum Alltag und ist ein klares Erfolgsmodell. 95 Prozent der Radfahrer fahren dort inzwischen mit Licht." Obwohl Braunschweig in der Kernstadt einen Radverkehrsanteil von über 25 Prozent aufweise, fehlten im alltäglichen Stadtbild Polizeibeamte, die sich uniformiert auch auf dem Fahrrad durch die Stadt bewegen. "Leider stießen bisherige Initiativen des ADFC nicht auf Unterstützung und wurden seitens der Polizei stets zurückgewiesen", stellt Jörg Nuckelt abschließend fest.
Pressekontakt:
Jörg Nuckelt
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Braunschweig e.V.
Klint 18-21, 38100 Braunschweig
Telefon: 0172 90 10 655
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+1 #1 W. Busch 2014-04-23 13:52
Die Fragestellung ist im Grundsatz in Ordnung, verständlich und nötig. Fahrradfahrer sind für Fußgänger manchmal eine Gefahr, ja. Im Straßenverkehr erlebe ich aber auch die andere Seite des Problems. Als Radfahrer begegnen mir immer wieder selbsternannte Rechtshüter, im Auto und zu Fuß. Den Theaterwall z.B. darf ich zwar in entgegengesetzt er Richtung beradeln, habe das nach einigen Erfahrungen sicherheitshalb er aufgegeben. Mit Kind im Kindersitz bin ich ich nun geistermäßig auf dem Wallfußweg unterwegs. Nicht jeder Autofahrer hat nämlich bei der Einfahrt in die Straße das kleine Schild bemerkt, das ihn auf entgegenkommend e Radefahrer hinweist, fühlt sich im Recht und macht die Spur eng. Erziehung muss sein. Debuties am Steuer. Aber auch zu Fuß. Manch ein Fußgänger wird aggressiv und nötigt einen beinahe körperlich zum Absteigen, wenn er eine Missetat sieht. Die Debatte sollte nicht nur rechthaberisch geführt werden. Man muss auch darüber sprechen: Was trägt zum Verkehrsfrieden bei?