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Die Veränderungen die in der Amtszeit von Ex-OB Dr. Gert Hoffmann stattfanden (https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Hoffmann#Oberb%C3%BCrgermeister_in_Braunschweig) sind hier dokumentiert. Hierunter fallen umstrittene Privatisierungen, Flughafenausbau, Schlossparkvernichtung, und Errichtung von ECE-Schlossarkaden ...

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Braunschweig wählt Nr. 30|15. April 2014

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IN 40 TAGEN STEIGT DIE "FIEBERKURVE"

Im Straßenbild ist es allmählich zu erkennen: Wahlplakate werden aufgehängt. Und richtig, in 40 Tagen, genauer am 25. Mai werden wir wieder wählen. An diesem Wahltag werden erstmals die Wahl des Europäischen Parlaments und die Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters in Braunschweig kombiniert. Zwei eigenständige Wahlen und unterschiedliches Wahlrecht. Betroffen insbesondere die 16- und 17-Jährigen Wählerinnen und Wähler: Sie werden nur Wahlbenachrichtigungen für die Direktwahl erhalten. Für die Europawahl liegt das Wahlalter bei 18 Jahren. Was es sonst noch an Besonderheiten und Terminen zu beachten gilt, darüber werden diese E-Mail-Nachrichten heute und in den nächsten Wochen informieren. Also bleiben Sie uns gesonnen. Denn auch diesmal gilt: Wählen gehen - Treffpunkt Wahllokal.

Ihr
Wahlamt Braunschweig

Unsere Themen heute
- OB-Wahl: Bewerbungen noch bis Ostermontag, 18 Uhr
- OB-Wahl: Wahlausschuss entscheidet am 22. April
- Europawahl: Unionsbürger müssen sich zum Wahlrecht entscheiden
- Europawahl: Welche Parteien können Sie wählen?


BEWERBUNGEN NOCH BIS OSTERMONTAG, 18 UHR

Die Fristen zur Vorbereitung der Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters laufen in Braunschweig nach einem besonderen Terminplan, den das Kommunalwahlgesetz vorgibt. Während in den meisten Städten und Landkreisen Niedersachsens das Bewerbungsende bereits am 7. April lag, können in Braunschweig Wahlvorschläge für die Direktwahl noch bis zum 21. April, 18 Uhr, eingereicht werden.

Dass das Einreichungsende mit Ostermontag auf einen Feiertag fällt, ist für die Wahlvorbereitung nicht von Bedeutung. Bewerbungen werden deshalb nur berücksichtigt, wenn sie bis Ostermontag um 18 Uhr in der Geschäftsstelle der Gemeindewahlleitung in der Reichsstraße 3 vorliegen.


WAHLAUSSCHUSS ENTSCHEIDET AM 22. APRIL

Wegen des späten Einreichungsendes wird der Gemeindewahlausschuss bereits am Dienstag, 22. April, um 15 Uhr zusammenkommen, um endgültig über die eingereichten Bewerbungen zur Direktwahl einer Oberbürgermeisterin bzw. eines Oberbürgermeisters zu entscheiden. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Wahlamtes in der Reichsstraße 3 statt.
Über alle zugelassenen Bewerbungen werden Sie umgehend nach der Sitzung auch durch diese E-Mail-Nachrichten informiert.

UNIONSBÜRGER MÜSSEN SICH ZUM WAHLRECHT ENTSCHEIDEN

Die Kombination von Europa- und OB-Wahl macht es besonders deutlich. Während bei der OB-Wahl wie immer bei Kommunalwahlen auch alle Unionsbürger der weiteren 27 Nationen automatisch in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden, gilt dies für die Europawahl nicht.

Zur Europawahl haben Unionsbürger ein Auswahlrecht, ob sie in ihrem jeweiligen Herkunftsland oder in ihrem Wohnsitzland wählen wollen. Bürger aus den 27 weiteren Unionsländern müssen deshalb mindestens einmal einen Antrag stellen bzw. zu vergangenen Europawahlen gestellt haben, wenn sie in Deutschland wählen wollen.

Wichtig! Anträge sind nur bis zum 4. Mai und nicht formlos möglich, sondern müssen auf besonderen Formanträgen gestellt werden.
Antragsformulare sind direkt im Wahlamt erhältlich, können aber auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters aufgerufen werden. Abzugeben ist immer ein im Original unterschriebener Papierantrag. Anträge, die per Fax oder E-Mail gestellt werden, sind
nicht zulässig.

Weitere Informationen für Unionsbürger im Internet beim Bundesinnenministerum unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany und auch auf den Braunschweiger Internetseiten unter
www.braunschweig.de/europawahl/info14.html.


WELCHE PARTEIEN KÖNNEN SIE WÄHLEN?

Der Bundeswahlausschuss hat bereits Anfang April endgültig darüber entschieden, welche Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zu den Europawahlen in Deutschland zugelassen werden. In Niedersachsen stehen insgesamt 24 Parteien bzw. politische Vereinigungen auf dem Stimmzettel. Einen ersten Überblick verschaffen Sie sich auf dieser städtischen Internetseite:
www.braunschweig.de/europawahl/parteien14.html

Stadt Braunschweig - Wahlamt
Reichsstraße 3, 38100 Braunschweig
Telefon 0531 - 470 4114
Telefax 0531 - 470 4141
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fotos: Stadt Braunschweig, edK - Fotolia.com, Frank Heinzelmann - Fotolia.com

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zwar sorgfältig zusammengestellt sind, jedoch nicht den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft haben. Insbesondere können einzelne rechtliche Regelungen zum besseren Verständnis gekürzt wiedergegeben sein. Für einzelfallbezogene Auskünfte nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Wahlamt auf.

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