Neues Baurecht begrenzt Agrarfabriken und nützt Bauern und Bürgern

Als „weiteren Meilenstein auf dem Weg zum Ende der Agrarfabriken und für eine flächengebundene und artgerechteTierhaltung in mittelständisch-bäuerlichen Strukturen “ bewertet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Einigung im Bundestag zum neuen Bundesbaugesetzbuch. Zu diesem Teilerfolg im Baurecht hätten neben vielen Bürgerinitiativen und Umwelt-, Tierschutz- und Agrar-Verbänden vor allem auch kommunale Spitzenverbände und bauern- und bürgernahe Parlamentarier aller Parteien beigetragen. AbL-Agrarindustrie-Experte Eckehard Niemann rief die Gemeinden auf, ihre neuen Rechte zu nutzen und keine Bebauungspläne mehr für gewerbliche Stallanlagen zu beschließen, die oberhalb der Grenzen von 1.500 Schweinemast-, 560 Sauen-, 30.000 Masthühner-, 15.000 Legehennen- , 15.000 Puten- oder 600 Rinderplätze lägen. Dies gelte auch für laufende Antragsverfahren.

Die bundesweit etwa 200 Bürgerinitiativen des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, auf deren Druck hin bereits mehr als 50 beantragte Tierfabriken direkt und mehrere hundert durch einen Rückzug potentieller Investoren verhindert worden seien, könnten die neuen Rahmenbedingungen nun umso erfolgreicher nutzen. Im Interesse bäuerlicher Betriebe liegen laut AbL auch die Filtererlasse für agrarindustrielle Großanlagen, die Vorgaben der EU zum Tierschutz und zur Verteilung der Fördergelder, ein Ende der Baurechts-Privilegierung auch für flächenstarke Großmastanlagen, eine echte Futterflächen-Bindung der Tierhaltung und die Beendigung der Systemabhängigkeit der Mast von Antibiotika.

Ergänzende Informationen:

Bürgerinitiativen- und Verbände-Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ stoppt binnen 4 Monaten 16 Tierfabriken für 880.000 Masthühner, 70.000 Schweine und 20.000 Puten.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) berichtet über die Verhinderung immer neuer Großmastanlagen durch das bundesweite Bürgerinitiativen- und Verbände-Netzwerk „Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken“. AbL-Agrarindustrie-Experte Eckehard Niemann beglückwünschte die beharrlichen Agrarfabriken-GegnerInnen und Gemeinden zu diesen Erfolgen und wies darauf hin, dass in den letzten drei Jahren seit Gründung des Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ mehr als 50 Agrarfabriken erfolgreich verhindert oder vorläufig gestoppt worden seien. Hinzu kämen vermutlich mehrere hundert ursprünglich geplante Anlagen, deren Investoren jedoch wegen der zu erwartenden Auseinandersetzungen von ihren Vorhaben Abstand genommen hätten.

Allein in den letzten 4 Monaten sind laut AbL 16 Großanlagen gestoppt worden:

Ende 2012 setzte der BUND im mecklenburgischen Kuppentin (bei Plau) die vorläufige Stillegung einer 130.000er Hähnchenmastanlage gerichtlich durch, die zuvor vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt genehmigt worden war. Das OVG Greifswald forderte eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich eines benachbarten Europäischen Naturschutzgebiets.

Ebenfalls im Dezember erreichte die Bürgerinitiative Dielmissen die Versagung der Genehmigung einer Hähnchenmastanlage durch den Landkreis Holzminden.

Vor einigen Wochen erreichte die sächsische Gemeinde Zschepplin beim OVG Bautzen eine ähnlich aufschiebende Wirkung gegenüber den Bauplänen dänischer Investoren für eine 11.000er-Schweinemastanlage im Ortsteil Krippehna. Vor einer letztinstanzlichen Entscheidung dürfte die Anlagen nicht gebaut oder betrieben werden.

Ende Januar war die mecklenburgische Gemeinde Mestlin vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erfolgreich mit ihrer Forderung nach einer vorläufigen Stillegung einer 2008 genehmigten 1500er Schweineanlage – deren Bau habe gegen die Vogelschutzrichtlinie verstoßen.

Das OVG Magdeburg entschied zugunsten der klagenden Stadt Genthin, dass der agrarindustrielle Straathof-Konzern eine auf 50.000 Ferkelplätze erweiterte frühere LPG-Anlage auf genehmigte 11.000 Tiere binnen 4 Monaten zurückbauen muss.

Im Februar erfolgte außerdem die vorläufige Stillegung zweier Hähnchenmastanlagen im emsländischen Wippingen mit 84.000 Stallplätzen. Gegen das Vorhaben hatten gut 100 Privatpersonen und zehn Verbände Einwendungen erhoben und gegen die Genehmigung durch den Landkreis Emsland sowie gegen den sofortigen Baubeginn Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück folgte der Klage des NABU und ihres Anwalts Peter Kremer, die die unzureichende gutachterliche Berücksichtigung der Stickstoff-Emissionen auf die benachbarte Natur und die Gefährdung der Anwohner durch Bioaerosole moniert hatten.

Ende Februar stoppte die Bürgerinitiative Diesdorf (bei Salzwedel) mit Unterstützung des Bürgerinitiativen- Netzwerks und des BUND eine geplante 200.000er-Hähnchenmastanlage.

Und am 1. März gaben der BUND Thüringen und die Bürgerinitiative „Diamantene Aue“ den Erfolg der Klage beim Verwaltungsgericht Weimar gegen die Genehmigung einer 8000er Schweinemastanlage in Oldisleben bekannt. Die Beeinträchtigung benachbarter FFH-Gebiete und Biotope war bei der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt nicht richtig berücksichtigt worden.

Im mecklenburgischen Wattmannshagen wurde der Bau einer 200.000er Hähnchenmastanlage gestoppt.

Anfang März stoppte das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock den Neubau einer Mastanlage für 7.900 Schweine in Suckwitz wegen fehlender Verträglichkeitsuntersuchungen zum Naturschutz und zur Betroffenheit des Tourismus unbefristet gestoppt.

Im März 2013 untersagte das Verwaltungsgericht Osnabrück in Bippen die Rodung von 1,7 ha Wald im Naturpark Teutoburger Wald für 2 x 50.000 Hähnchenmastplätze.

Ende März erreichte die Bürgerinitiative Hüllhorst/Tengern (bei Minden), dass der Investor seinen Antrag auf Bau einer 39.000er Hähnchenmastanlage zurücknahm.

Ebenfalls im März wies das OVG Münster die Beschwerde eines Investors zurück, der seine Putenmastanlage von 35.000 auf 55.000 Mastplätze auftstocken wollte, obwohl sie teilweise in einem Naturschutzgebiet lag.

Anfang April 2013 zog auch der Investor für zwei Hähnchenmastanlagen (85.000 Mastplätze) im niedersächsischen Springe/Boitzum unter dem Druck der örtlichen Bürgerinitiativen des Landesnetzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ seinen Bauantrag zurück.

Der Landkreis Stade versagte aus Immissionsschutzgründen die Genehmigung für einen 2.000er Schweinemaststalls.

Der niederländische Agrarindustrielle Straathof muss laut Urteil des Landesverwaltungsgerichts eine ungenehmigte Biogasanlage bei seinen Schweine-Anlagen in Binde (bei Salzwedel) stilllegen, dies droht auch weiteren ungenehmigt gebauten Stallanlagen.